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  Freispruch vom Verstoß gegen Embryonenschutzgesetz
Berliner Landgericht: Tod der Embryonen war keine "Bestenauslese"


Berlin (epd). Das Berliner Landgericht hat einen Reproduktionsmediziner am 14. Mai vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz freigesprochen. Im konkreten Fall hatte der Arzt in seiner Kinderwunschpraxis in Berlin-Wilmersdorf insgesamt vier Embryonen absterben lassen, nachdem er bei ihnen genetische Auffälligkeiten festgestellt und die Patientinnen eine Einpflanzung in die Gebärmutter abgelehnt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Eingriff des Arztes habe es sich nach Auffassung des Gerichts nicht um eine "Bestenauslese" gehandelt, sagte Gerichtssprecherin Iris Berger dem epd. Vielmehr habe der Arzt die Untersuchung der Eizellen vorgenommen, um die Schwangerschaft bei den Patientinnen herbeizuführen. Er hätte die Embryonen nicht gegen den Willen der einzelnen Frauen implantieren dürfen. Bei einer späteren Abtreibung, die "bei diesen genetischen Veränderungen erlaubt" sei, wäre mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen für die Frauen zu rechnen gewesen.

In der Anklageschrift war dem Arzt vorgeworfen worden, Eizellen zu einem anderen Zweck befruchtet zu haben, als die Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammte. Zudem soll er die außerhalb des menschlichen Körpers erzeugten Embryonen zu "einem nicht ihrem Erhalt dienenden Zweck verwendet haben".

Im Zeitraum von Dezember 2005 bis Mai 2006 hatte der Mediziner jeweils drei beziehungsweise in einem Fall zwei zuvor im Reagenzglas befruchtete Eizellen von drei Patientinnen in die Embryokultur übernommen. In dem mit den Frauen abgeschlossenen Behandlungsvertrag war festgelegt worden, die Eizellen im sogenannten Blastozysten-Stadium präimplantionsdiagnostisch zu untersuchen, um mögliche genetische Defekte aufzudecken. (2562/14.05.2009)





 
 

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