Die rechtsextreme „Kameradschaft Tor“ bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in einem am 7. April in Berlin veröffentlichten Beschluss ein seit März 2005 bestehendes Vereinsverbot. Eine entsprechende Klage der „Kameradschaft Tor“ wurde abgewiesen. (OVG 1 A 3.05) In der Begründung hieß es, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sogenannten Mädelgruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, kontinuierlich Adolf Hitler glorifiziere, aggressiv, fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch auftrete und die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehne.
Den Einwänden der Kameradschaft, lediglich eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, folgte das Gericht nicht. Dem Beweismaterial sei zu entnehmen gewesen, dass die Kameradschaft „eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung“ aufweist, „die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge“, erklärten die Richter.
Dabei hoben sie auch hervor, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich bei ihren darauf gerichteten Handlungen nicht auf die vom Grundgesetz garantierte freie politische Betätigung berufen kann. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (1660/07.04.2008)