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  Kirchliche Trauung nur mit Heiratsurkunde

Kiel/Hamburg (epd). Wer sich in einer evangelischen Kirche trauen
lassen möchte, braucht dafür eine Heiratsurkunde. In einem Brief an
die nordelbischen Kirchengemeinden hat die Kirchenleitung noch einmal
klargestellt, dass eine kirchliche Trauung ohne vorherigen Gang zum
Standesamt grundsätzlich nicht möglich ist. Die kirchliche Trauung
sei nach evangelischem Verständnis ein besonderer Gottesdienst aus
Anlass der Eheschließung, teilte die kirchliche Pressestelle am
Donnerstag mit.

Hintergrund des Rundschreibens ist eine Reform des staatlichen
Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009. In diesem Zusammenhang
wurden die Paragrafen 67 und 67 a gestrichen, die bisher die
kirchliche oder sonstige religiöse Feier einer Eheschließung ohne
vorausgehende standesamtliche Trauung als Ordnungswidrigkeit
einstuften. Möglich ist allerdings eine gemeinsame Feier von
standesamtlicher und kirchlicher Trauung, wenn beide Rituale sichtbar
getrennt sind. (28.8.08/tm) (epd)






 
 

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