Kiel/Hamburg
(epd).
Wer sich in einer evangelischen Kirche trauen lassen möchte, braucht dafür eine Heiratsurkunde. In einem Brief an die nordelbischen Kirchengemeinden hat die Kirchenleitung noch einmal klargestellt, dass eine kirchliche Trauung ohne vorherigen Gang zum Standesamt grundsätzlich nicht möglich ist. Die kirchliche Trauung sei nach evangelischem Verständnis ein besonderer Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung, teilte die kirchliche Pressestelle am Donnerstag mit.
Hintergrund des Rundschreibens ist eine Reform des staatlichen Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009. In diesem Zusammenhang wurden die Paragrafen 67 und 67 a gestrichen, die bisher die kirchliche oder sonstige religiöse Feier einer Eheschließung ohne vorausgehende standesamtliche Trauung als Ordnungswidrigkeit einstuften. Möglich ist allerdings eine gemeinsame Feier von standesamtlicher und kirchlicher Trauung, wenn beide Rituale sichtbar getrennt sind. (28.8.08/tm) (epd)