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  Fachverband kritisiert Abschiebung junger Flüchtlinge aus Deutschland

Hannover (epd). Der Bundesfachverband "Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge" hat einen besseren Schutz für junge Flüchtlinge gefordert. In Deutschland habe der Verband in den Jahren 2005 bis 2007 mehr als 370 Fälle dokumentiert, in denen minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft gekommen und zum Teil auch abgeschoben worden seien, sagte Niels Espenhorst von dem Fachverband mit Sitz in München am Montagabend in Hannover. "Das Problem ist, dass wir vom Schicksal dieser jungen Menschen gar nichts oder erst zu spät erfahren."

Sechs bis zehn Millionen Kinder und Jugendliche sind schätzungsweise weltweit auf der Flucht. In Deutschland lebten rund 200.000 minderjährige Flüchtlinge, sagte Edda Rommel vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: "Vier- bis achttausend Kinder davon sind unbegleitet, also vollkommen auf sich allein gestellt."

Espenhorst sagte, Jugendliche sollten generell nicht abgeschoben werden. "Das Damoklesschwert der Abschiebung ist das Symbol einer Ausländerpolitik, die insgesamt fehlgeschlagen ist." Diese setze zu stark auf Abschreckung: "Wir müssen die Jugendlichen als Jugendliche und nicht als Flüchtlinge wahrnehmen."

Die seit 15 Jahren im Asylrecht tätige hannoversche Rechtsanwältin Susanne Schröder unterstrich, dass schon der Aufenthalt in den Abschiebegefängnissen für Kinder und Jugendliche nicht verhältnismäßig sei: "Nach den europäischen Richtlinien gehören unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen." Leider hätten die Jugendlichen oftmals aber keine Papiere, um ihr Alter zu belegen.

Das dann notwendige Verfahren zur Altersfeststellung ist nach Einschätzung von Schröder sehr kritikwürdig. In Niedersachsen werde dazu unter anderem eine Röntgen-Untersuchung der Handwurzelknochen vorgenommen, berichtete die Rechtsanwältin. Experten zweifelten jedoch an der Aussagekraft dieses Verfahrens. Vor zwei Jahren habe sich auch der Ärztetag gegen diese Untersuchung ausgesprochen, da mit dem Röntgen keine medizinische Therapie verbunden sei.

Nach dem Gesetz müsse jedes Flüchtlingskind bis zu einem Altern von 18 Jahren einen Vormund haben, sagte Schröder. In der Praxis werde diese Vorschrift jedoch oft umgangen. Auch die Jugendämter setzten sich nicht genug für die jungen Flüchtlinge ein. "Das Jugendamt Oldenburg hat mir einmal gesagt: Wer es bis hierher geschafft hat, der hat keinen Jugendhilfebedarf mehr", berichtete die Anwältin.

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. wurde vor elf Jahren gegründet. Er setzt sich nach eigenen Angaben bei Politik und Verwaltung für eine Verbesserung der Situation flüchtender Jugendlicher ein. (2033/22.9.09)





 
 

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