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  Evangelische Kirchen in NRW: Staatliche Zahlungen keine Privilegien

Bielefeld/Düsseldorf (epd). Die in die Diskussion geratenen staatliche Zahlungen, die Kirchen bis heute für Enteignungen erhalten, sind nach Auffassung der evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen keine Privilegien. Die sogenannten Dotationen seien ein Ausgleich für die Enteignung von Kirchenbesitz Anfang des 19. Jahrhunderts, unterstrichen die Landeskirchen im Rheinland und Westfalen auf Nachfrage des epd am Dienstag. Die Gelder seien zudem zweckgebunden für Verwaltungskosten für landeskirchliche Aufgaben sowie für eine Beihilfe zur Bezahlung von Pfarrern, erläuterten die Landeskirchenämter der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld und der Evangelischen Kirche im Rheinland in Düsseldorf.

Fast alle Bundesländer zahlen an die beiden großen Kirchen jährliche Dotationen, die in Staatskirchenverträgen geregelt sind. Mehrere Landespolitiker hatten Verhandlungen mit der evangelischen und der katholischen Kirche über die Kürzung von Zuschüssen gefordert. Im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki erklärt, die schwarz-gelbe Landesregierung wolle die vertraglich festgesetzten Zuwendungen um 10 bis 15 Prozent senken. Ähnliche Stimmen wurden im Saarland, in Brandenburg und in Niedersachsen laut.

Die westfälische und die rheinische Kirche gehen davon aus, dass die Verträge nicht infrage gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen habe auch keine Gespräche über Vertragsänderungen angekündigt, wie das Landeskirchenamt in Bielefeld mitteilte. Die westfälische Kirche mit rund 2,6 Millionen Mitgliedern erhält nach eigenen Angaben rund 1,9 Millionen Euro als Zuwendungen für landeskirchliche Aufgaben in den Bereichen Bildung, Hochschulen für Kirchenmusik, Studierendenpfarrämter oder Landeskirchenamt. Als Beihilfe für die Besoldung von aktiven Pfarrern und Ruheständlern erhalte die Kirche zudem 1,7 Millionen Euro. Insgesamt liege der Anteil der Staatszuschüsse unter einem Prozent der Kirchensteuereinnahmen, die im Jahr 2009 rund 430 Millionen Euro betrugen.

In der rheinischen Kirche betrug der Anteil Staatsleistungen den Angaben nach 2009 mit insgesamt rund 10,6 Millionen Euro 1,8 Prozent des Kirchensteueraufkommens. Die zweitgrößte evangelische Landeskirche mit rund 2,8 Millionen Mitgliedern erstreckt sich über Teile der vier Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen und erhält entsprechend von mehreren Bundesländern Zahlungen. Von Rheinland-Pfalz erhält die rheinische Kirche mit 6,19 Millionen Euro den größten Anteil, der ausschließlich für die Pfarrbesoldung verwendet wird. Von Nordrhein-Westfalen fließen etwa 3,5 Millionen Euro, davon zwei Millionen für sogenannte kirchenregimentliche Zwecke, der Rest für die Pfarrbesoldung. Hessen zahlt rund 982.000 Euro. Vom Saarland erhält die rheinische Kirche keinerlei Dotationen.

Die 185.000 Mitglieder zählende Lippische Landeskirche erhält nach eigenen Angaben rund 680.000 Euro als Verwaltungskostenzuschuss und Beihilfe für die Pfarrbesoldung. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer betrugen im vergangenen Jahr rund 31,5 Millionen Euro.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte erklärt, immer zu Gesprächen mit dem Staat bereit zu sein. EKD-Sprecher Reinhard Mawick betonte zugleich, dass es sich bei den Zuschüssen nicht um staatliche Geschenke an die Kirche, sondern um Rechtsverpflichtungen handele. Einige der Rechtsverpflichtungen seien noch in den 1990er Jahren mit den neuen Bundesländern zur Regelung älterer Rechtsverhältnisse vereinbart worden. "Wenn der Staat hier etwas ändern wollte, wären die Verträge neu zu verhandeln", sagte Mawick dem epd. Gespräche über Staatskirchenverträge müssten zwischen Bundesländern und Landeskirchen geführt werden. "Für eine Ablösung der Staatsleistungen selbst wäre ein Bundesgesetz Voraussetzung", erläuterte Mawick.





 
 

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