Der Bundesrat hat eine erneute Initiative gestartet, um das Schächten von Tieren weiter zu beschränken. Die Länderkammer entschied am Freitag in Berlin, beim Bundestag einen Gesetzentwurf einzubringen, in dem die Ausnahmegenehmigungen für das betäubungslose Schlachten verschärft werden. Danach soll das Schächten nur noch dann erlaubt sein, wenn es aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und dem Tier keine zusätzlichen Schmerzen verursacht.Der Gesetzentwurf war vom Bundesrat bereits 2007 eingebracht worden, wurde vom Bundestag vor der Bundestagswahl im vergangenen September aber nicht mehr behandelt. Mit dem verschärften Gesetz soll der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahr 2002 Rechnung getragen werden. Seitdem stehen sich mit der Religionsfreiheit und dem Tierschutz zwei verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter gegenüber, zwischen denen ein Ausgleich gefunden werden müsse, so die Länderkammer.
Das Schächten von Tieren ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 müssen Behörden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn ein Antragsteller persönlich der Überzeugung ist, dass sein Glaube das Schächten erfordert. Eine solche individuelle Einstellung reiche aber nicht aus, argumentiert der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf.