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  Diakonie begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz IV

Karlsruhe (epd). Die Diakonie hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder begrüßt. "Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Auffassung der Diakonie bestätigt, dass die gegenwärtige Regelung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen vorbeigeht. Die vom Grundgesetz garantierte Existenzsicherung ist nicht verwirklicht", erklärte Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik am Dienstag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Jetzt müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich handeln. "Es ist nicht hinzunehmen, dass mehr als 1,7 Millionen Kinder in Deutschland keine ausreichenden Hilfen bekommen", betonte Kottnik.

Die Diakonie begrüßt außerdem die weitergehende Entscheidung des Gerichts, wonach auch die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene gegen das Grundgesetz verstößt. Das höchste deutsche Gericht verpflichtet in seinem Urteil den Gesetzgeber, bis Jahresende die bisherige Berechnung zu überprüfen und eine neue Grundlage zu schaffen.

Die bisherige Methode sei nicht geeignet, um bedarfsgerechte Hartz-IV-Regelsätze zu berechnen, kommentierte Kottnik das Urteil. Bisher gebe es in Deutschland keinen Konsens darüber, wo das Existenzminimum tatsächlich liege. "Für eine wirklich fachlich fundierte Neuregelung ist unseres Erachtens eine umfassende wissenschaftliche Expertise notwendig", sagte Diakonie-Präsident Kottnik.

Um das Armutsrisiko für Familien zu verringern, müssen die neuberechneten Kinderregelsätze nach Ansicht der Diakonie durch einen umfassenden Ausbau der Infrastruktur begleitet werden. Dazu gehöre unter anderem ein kostenfreies Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie kostenfreie außerschulische Bildungsangebote. "Wir müssen verhindern, dass Armut in Deutschland weiter vererbt wird und ganze Bevölkerungsgruppen in Ausgrenzung leben", sagte der Diakonie-Präsident.





 
 

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