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  Regelungen für neue Pflegekräfte

Berlin (epd). Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben sich auf Details für den Einsatz von zusätzlichen Pflegekräften für altersverwirrte Menschen verständigt. In enger Abstimmung mit den Pflegeteams der Heime sollten die neuen Pflegeassistenten die Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die dement seien, psychisch krank oder geistig behindert, heißt es in der am Dienstag in Berlin verabschiedeten Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes. Die Richtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden.

Als Qualifizierung der Betreuungskräfte sind in der Richtlinie zwei Theoriekurse mit einem Gesamtumfang von 160 Stunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum vorgesehen. Zuvor sollen die Bewerber ein fünftägiges Orientierungspraktikum absolvieren, in dem ihre berufliche Eignung geprüft wird. Einmal im Jahr sollen die Pflegeassistenten fortgebildet werden.

In der Richtlinie wird ein Katalog von Anforderungen an die Betreuungskräfte aufgestellt. Sie sollen soziale Kompetenz, Kreativität, Teamfähigkeit sowie eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen mitbringen. "Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten" von Demenz- und psychisch Kranken sowie Behinderten und die "Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung" solcher Menschen wird gefordert.

Die Bezahlung der Pflegekräfte ist in der Richtlinie nicht enthalten. Voraussichtlich werden die Pflegeheime ein Budget erhalten, aus dem sie die zusätzlichen Kräfte bezahlen. (10315/19.8.2008)



 
 

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