Bundestag will sich mit Parlamentskanal befassen
Antrag auf bundesweite Ausstrahlung über Satellit - rechtliche Bedenken


Berlin (epd).     Das Präsidium des Deutschen Bundestages will sich einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge (Ausgabe 2. Oktober) Anfang des Monats mit dem Thema "Parlamentsfernsehen" befassen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, Bundestagsdebatten live über Satellit zu übertragen und somit eine Art Bundestags-TV anzubieten. Das Vorhaben stößt bei den Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf rechtliche Bedenken. Der bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gestellte Lizenzantrag des Bundestages liegt dort derzeit "auf Eis".

Der Bundestag ist bereits mit eigener Fernsehtechnik ausgestattet, die kostenlos allen Rundfunksendern zur Verfügung gestellt wird. Zudem überträgt der Bundestag bereits verschlüsselt über Satellit Debatten und Ausschusssitzungen. Das Parlamentsfernsehen wurde 1990 als Hauskanal gegründet und verfügt über einen Jahresetat von fünf Millionen Euro.

MABB-Sprecherin Susanne Grams sagte dem epd, das Rundfunkrecht unterscheide derzeit zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Programmen. Ein Bundestagskanal falle weder unter die eine noch die andere Regelung. Für den Kanal seien somit zunächst rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Die MABB warte derzeit auf eine entsprechende Stellungnahme des Bundestages.

KEK-Geschäftsführer Bernd Malzanini sagte dem epd, das Verfahren zum Parlamentsfernsehen ruhe auf Wunsch der DLM derzeit. In ihrem Jahresbericht weist die KEK auf das für den Rundfunk geltende Gebot der Staatsferne hin. Den "unmittelbarsten Fall von staatlichem Fernsehen" stelle das sogenannte Parlamentsfernsehen dar, das seit August 1999 bereits im digitalen Kabelnetz verbreitet werde und als Web-TV zu empfangen sei. Soweit das Parlamentsfernsehen live, unkommentiert und in voller Länge Parlamentssitzungen, Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen oder Anhörungen von Enquetekommissionen übertrage, handele es sich um ein "zulässiges Angebot im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages", schreibt die KEK.

Gebot der Staatsferne

Bei der Herstellung von "erweiterter Öffentlichkeit" bestehe nicht die Gefahr staatlicher Einflussnahme auf die Meinungsbildung. Anders verhalte es sich hingegen bei eigenen Produktionen mit redaktionellen Komponenten, wie z.B. Streitgesprächen und Diskussionen von Abgeordneten oder Hintergrundberichten zu ausgesuchten Persönlichkeiten. Hier finde eine Auswahl "personeller, zeitlicher und thematischer Art statt, mit der die Meinungsbildung gezielt beeinflusst" werden könne. Dies gehe über die Schwelle des staatsfreien Rundfunks hinaus.

Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Reinhold Albert, sagte dem epd, die Frage des Parlamentsfernsehens liege im Aufgabenbereich der Landesmedienanstalten und nicht der KEK. Allerdings hätten die Landesmedienanstalten ebenfalls Bedenken in der Frage der Staatsferne eines solchen Kanals. Zudem müsse geklärt werden, ob der Kanal durch den Auftrag der Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments gedeckt sei. Um eine entsprechende Stellungnahme an die MABB sei gebeten worden.

Phoenix-Geschäftsführer Christoph Minhoff hat ebenfalls Bedenken gegen einen Parlamentskanal. Er sei über die Pläne des Bundestages "verwundert", sagte Minhoff dem epd. Phoenix berichte bereits 380 Stunden pro Jahr umfassend aus dem Bundestag und übertrage sowohl Plenardebatten als auch Ausschusssitzungen. Es sei unwahrscheinlich, dass ein eigener Parlamentskanal zusätzliche Zuschauer erreichen werde, sagte Minhoff. Dann aber stelle sich die Frage, warum der Bundestag für einen eigenen Sender Steuermittel ausgebe. Sollte der Kanal gestartet werden, werde dies für Phoenix zunächst keine Auswirkungen haben. Allerdings sehe sich Phoenix in einem solchen Fall aus der "Chronistenpflicht" entlassen, sagte Minhoff.

hen

epd medien Nr. 78 vom 3. Oktober 2007







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