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  Kalter Medienkrieg
Wie der Drei-Stufen-Test instrumentalisiert wird


epd    In dem Film "Burn After Reading" lässt sich der CIA-Chef nach einer vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Aktion von seinen Untergebenen darüber informieren, was alles wie schiefgelaufen ist. Irgendwann, als alle den Überblick in der in der Tat sehr verworrenen Angelegenheit verloren haben, seufzt er: "Jesus, what a clusterfuck." Im Wiktionary ist nachzulesen, dass dieser Begriff vor allem von Militärs gern für ein großes Durcheinander gebraucht wird, bei dem keiner mehr durchblickt. "Mongolian Clusterfuck" wiederum nennen Journalisten ein vorgeplantes, nach einem Drehbuch ablaufendes Ereignis, das keinen Nachrichtenwert hat. Zutreffender lässt sich die derzeitige Debatte um "tagesschau.de" kaum beschreiben.

Versuchen wir uns an einer Chronologie der verworrenen Ereignisse: Im Dezember hat der Rundfunkrat des NDR eine Mitberatungsvorlage zum Online-Angebot "tagesschau.de" erarbeitet, die an die anderen Gremien der ARD-Anstalten weitergeleitet wurde und so in einen recht großen Verteiler geriet. Auch der Diplom-Medienberater Robin Meyer-Lucht gelangte in Besitz dieser Vorlage und schrieb in "Spiegel Online": "NDR-Rundfunkrat stellt Tagesschau.de Freifahrschein aus" ? als sei das Telemedienkonzept für "tagesschau.de" damit bereits genehmigt. Meyer-Lucht vergaß in seinem Bericht freilich zu erwähnen, dass er selbst im Drei-Stufen-Test-Verfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme zu "tagesschau.de" wahrgenommen hat und somit Partei ist.

Die Lobbyisten

Sofort gingen Verleger und Privatsender auf die Barrikaden und verbreiteten ihr übliches Kriegsgeschrei: Von einer "Kampfansage an alle frei finanzierten Medien" war die Rede, vom "größtmöglichen Super-GAU in der deutschen Medienpolitik der vergangenen 20 Jahre" und von einem "Relikt des kalten Medienkriegs".

Der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitungsverleger (VDZ), Wolfgang Fürstner, schrieb vorsorglich schon einmal einen Brief an die niedersächsische Staatskanzlei mit der Bitte, "diesem Freibrief des Rundfunkrates im Interesse der freien Presse" entgegenzutreten ? und schickte einen gleichlautenden Brief an den Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) hinterher, da Hamburg noch bis zum 30. Juni die Rechtsaufsicht über den NDR hat, ehe sie turnusgemäß an Niedersachsen übergeht. Die Rechtsaufsicht aber, daran sei an dieser Stelle erinnert, kann erst aktiv werden, wenn der Drei-Stufen-Test abgeschlossen ist. Das soll nach dem Zeitplan des NDR-Rundfunkrates möglichst Anfang Juli der Fall sein.

Die soeben neu konstituierte FDP-Medienkommission kritisierte "die unkontrollierte Online-Expansion der ARD". Ein Redner bei der konstituierenden Sitzung in Berlin war übrigens der Vorstandsvorsitzende von Gruner + Jahr, Bernd Buchholz. Dessen Verlag kündigte an, er erwäge, gegen den NDR zu klagen. Wie und wann der Verlag gegen ein laufendes Verfahren klagen will, oder ob er wenigstens wartet, bis das Verfahren abgeschlossen ist, war dem Sprecher selbst nicht klar. Ende des ersten Aktes.

Die Rechtsaufsicht

Zweiter Akt: Ein Journalist von "Werben & Verkaufen" (das zum Süddeutschen Verlag gehört) ruft bei der Sprecherin des Hamburger Bürgermeisters Ole von Beust an und meldet anschließend, die Rechtsaufsicht werde kein Veto gegen die Pläne des NDR für "tagesschau.de" einlegen. Der medienpolitische Sprecher der FDP, Burkhard Müller-Sönksen, verbreitet eine Presseerklärung, in der er von Beust rügt und fordert, dieser müsse "die Entscheidung der Rundfunkräte abwarten und darf nicht in das laufende Verfahren eingreifen".

Kai Hinrich Renner kommentiert im "Hamburger Abendblatt", der bislang nicht als Rundfunkpolitiker in Erscheinung getretene Bürgermeister hätte besser schweigen sollen, statt sich mit seiner Wortmeldung in ein laufendes Verfahren einzumischen. Dabei hätte Renner durch einen einfachen Anruf bei der Sprecherin von Ole von Beust in Erfahrung bringen können, dass sie sich gar nicht zu "tagesschau.de" geäußert hat, weil sich die Rechtsaufsicht nicht zu laufenden Verfahren äußert. Sie hatte nur gesagt, dass die Rechtsaufsicht nichts gegen die "Tagesschau"-Applikation für das Handy einzuwenden habe, da es sich hier um bereits vorhandene Online-Inhalte handele, die auf einem anderen Vertriebsweg ausgespielt würden. Doch wer möchte sich seinen gepfefferten Kommentar schon durch Recherche kaputt machen lassen? Der Bericht von "Werben & Verkaufen" verschwand übrigens einen Tag danach sang- und klanglos aus dem Netz. Zunächst ohne eine Berichtigung.

Zur gleichen Zeit berichtete "Bild", die Europaabgeordnete Silvana Koch-Mehrin habe eine Beschwerde gegen die "Tagesschau"-App bei EU-Kommissarin Neelie Kroes eingereicht. Warum wendet sie sich ausgerechnet an Frau Kroes, die doch gar nicht mehr Wettbewerbskommissarin ist? Auch hier hilft ein Anruf weiter: Koch-Mehrin habe eine parlamentarische Anfrage eingereicht und sich zugleich in einem persönlichen Brief an ihre Parteifreundin Kroes gewandt, die die Anfrage ja an den zuständigen Kommissar weiterleiten könne, erklärt der Sprecher von Koch-Mehrin. Auf die Frage, warum die Europaabgeordnete nicht abwartet, bis das Drei-Stufen-Test-Verfahren beendet ist, meint der Sprecher, eine Abgeordnete könne jederzeit eine parlamentarische Anfrage einreichen.

Bleibt zu hoffen, dass die europäische Bürokratie nicht mit übermäßig vielen Anfragen zu nicht abgeschlossenen Verfahren belastet wird. Die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, und der medienpolitische Sprecher der SPD, Marc Jan Eumann, empfahlen der Europaabgeordneten, den Rundfunkstaatsvertrag noch einmal genau zu lesen.

Der Gebührenzahler

Während die staunenden Laien und verwunderten Fachleute noch auf den dritten Akt warten, sagt die Gräfin Kerssenbrock eine geplante Diskussionsveranstaltung mit Meyer-Lucht in Berlin ab: "Mit Ihrer Veröffentlichung im ,Spiegel' haben Sie diesem Treffen die Gesprächsgrundlage entzogen", schreibt sie. "Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass Sie angesichts der bevorstehenden Veranstaltung diese Kampagne initiiert haben."

NDR-Intendant Lutz Marmor fordert vergeblich ein "Mindestmaß an Sachlichkeit und Fairness" in der Diskussion über "tagesschau.de" (vgl. Meldung in dieser Ausgabe). Er erinnert daran, dass es keinesfalls um "grenzenlose Expansionspläne" gehe, wie einige schrieben, sondern "um einen Bestandstest für das Angebot ,tagesschau.de?, das bereits seit knapp 14 Jahren existiert.

In der Tat, obwohl in den Berichten ständig von einem "Ausbau" von "tagesschau.de" die Rede ist: Wer sich das Telemedienkonzept und die Beratungsvorlage des Rundfunkrats aufmerksam durchliest und sich das vorhandene Angebot im Netz anschaut, wird feststellen, dass es hier in erster Linie darum geht, das Angebot "tagesschau.de" so, wie es bereits existiert, zu genehmigen und dabei der Redaktion den Freiraum zu lassen, es durch maßvolle Veränderungen zu verbessern. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn jede noch so kleine Veränderung des Angebots erneut einen Drei-Stufen-Test durchlaufen müsste.

Es geht darum, dass der Gebührenzahler Angebote, für die er gezahlt hat, im Netz noch einmal nachsehen und nachlesen kann. Nicht zuletzt gehört zum Angebot von "tagesschau.de" auch seit Jahren ein Sendungsarchiv, das es den Nutzern ermöglicht, zeithistorische Sendungen, beispielsweise die zur Bundestagswahl 2005, noch einmal anzuschauen.

Die Jünger der Sieben Tage

Der Geschäftsführer des Hans-Bredow-Instituts, Wolfgang Schulz, hat kürzlich noch einmal daran erinnert, dass ARD und ZDF mit den Drei-Stufen-Tests für ihre bereits vorhandenen Online-Angebote weit über das hinausgehen müssen, was im sogenannten EU-Beihilfekompromiss gefordert wurde. Eine solche Bestandsprüfung sei europarechtlich gar nicht vorgegeben gewesen, sagte Schulz (epd 84/09). Ebenso wenig wie die unsinnige Sieben-Tage-Regelung, die die Lobbyisten der Verlage und Privatsender den Staatskanzleien in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag diktierten - und die sie jetzt in ihren Stellungnahmen immer wieder zu einer unumstößlichen Regelung erklären wollen.

Der Drei-Stufen-Test sei auch keine "ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse", erläuterte Schulz. Die Beihilfemitteilung erkenne an, dass es bei negativen marktlichen Auswirkungen darauf ankomme, "ob mit Blick auf die sozialen, demokratischen und kulturellen Bedürfnisse ein Mehrwert entsteht". Da fast immer negative Auswirkungen auf private Konkurrenten zu beobachten sein dürften, laste der Begründungsdruck auf eben diesem "publizistischen Mehrwert".

Die Beratungsvorlage des NDR-Rundfunkrats zitiert ein Gutachten von Deloitte, das belege, dass ein Marktaustritt von "tagesschau.de" vor allem "negative Folgen für die NutzerInnen" hätte. Das Erlöspotenzial am Werbemarkt wiederum werde durch einen Marktaustritt des Angebots nur in einem geringfügigen Maß positiv beeinflusst. Der mögliche Zugewinn an Erlösen für die Online-Nachrichtenangebote kommerzieller Wettbewerber werde von Deloitte für den Fall eines Marktaustritts von "tagesschau.de" auf 3,9 Prozent geschätzt. Das Gutachten bezweifle auch, dass kommerzielle mobile Nachrichtenangebote wesentlich höhere Werbeschaltungen erwarten könnten, wenn "tagesschau.de" aus dem Markt austräte.

Der Wettbewerb

Der NDR-Rundfunkrat neigt daher in einer ersten Abwägung der Auffassung zu, dass "der qualitative publizistische Beitrag von ,tagesschau.de? die negativen Auswirkungen auf die Wettbewerber deutlich überwiegt". Nach Auffassung des Gremiums trägt das Angebot sogar langfristig zur Qualitätssicherung im Markt bei, weil es "positive Anreize" für private Telemedien schaffe: "Der publizistische Wettbewerb um die Gunst der NutzerInnen führt zu einer Verbesserung auch der Qualität privater Angebote, die sich dem Qualitätswettbewerb mit den öffentlich-rechtlichen Telemedien stellen müssen, um im Markt erfolgreich bestehen zu können."

Doch die hysterische Diskussion über "tagesschau.de" zeigt, dass es den Verlegern und Privatsendern nicht um einen Qualitätswettbewerb geht. Der VDZ würde die unliebsame Konkurrenz am liebsten ganz aus dem Internet verdrängen. In einer Stellungnahme zum Telemedienkonzept von "tagesschau.de" schrieb der Verband: "Angesichts der nie da gewesenen außenpluralen Informations- und Meinungsvielfalt der Online-Medien fehlt im Internet jegliche Legitimation für das binnenplurale Konzept einer durch Zwangsabgaben der Bürger finanzierten öffentlich-rechtlichen Grundversorgung."

Die Lobbyisten werden nicht lockerlassen. Sie werden weiter fordern, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet ein enges Korsett verpasst wird. Und sie werden Rundfunkräte, die ihren Forderungen nicht entsprechen, weiter als "medienpolitische Irrläufer" beschimpfen. Willige Verbündete finden sie derzeit vor allem in der FDP, die hemmungslose Klientelpolitik betreibt. Schulz sprach in seinen Ausführungen zum Drei-Stufen-Test von "hypertrophen Auswüchsen", vor allem in solchen Fällen, in denen die Gutachten zum Test mehr kosteten als der begutachtete Dienst selbst. Hypertroph sind aber auch die Debatten, die derzeit über die Online-Angebote und den Drei-Stufen-Test geführt werden. Deren Heftigkeit könnte allerdings auch damit zusammenhängen, dass die Verleger und Privatsender darauf spekuliert hatten, dass die ehrenamtlich arbeitenden Rundfunkräte mit den aufwendigen Drei-Stufen-Tests überfordert sein würden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Rundfunkurteil von 1991 sehr weitsichtig ausgeführt, dass sich "die Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" auch "auf neue Dienste mittels neuer Techniken" erstreckt, "die künftig Funktionen des herkömmlichen Rundfunks übernehmen können". Diese Entwicklungsgarantie versuchen die Lobbyisten der Verleger und Privatsender den öffentlich-rechtlichen Sendern nun abzusprechen. Und sie missbrauchen den Drei-Stufen-Test als Instrument, um innovative Angebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet zu verhindern. Den Schaden hat der Gebührenzahler, der kaum verstehen wird, wieso ihm die Verleger Inhalte vorenthalten wollen, für die er längst gezahlt hat - nur damit sie ihn nachher mit ihren Bezahlinhalten erneut zur Kasse bitten können.

Diemut Roether

aus epd medien Nr. 13 vom 20. Februar 2010






 
 

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