Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat ihre Richtlinien für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aktualisiert. Die Brüsseler Behörde legte am 2. Juli eine Neufassung der sogenannten Rundfunkmitteilung von 2001 vor. Die Kommission wolle vor allem sicherstellen, dass die Internet-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen nicht durch Wettbewerbsverzerrungen andere Online- und Printangebote beeinträchtigten, sagte EU-Medienkommissarin Viviane Reding. Sie fordert deshalb unter anderem, dass Kontrollmechanismen ähnlich dem deutschen Drei-Stufen-Test europaweit eingeführt werden.
Bei einer solchen Vorabprüfung geht es darum, die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger gegen das Prinzip des fairen Wettbewerbs abzuwägen, wie ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erläuterte. Er bekräftigte, dass der Drei-Stufen-Test "voll im Einklang" mit den neuen Regelungen stehe und Deutschland damit "der Zeit voraus" sei. Es sei damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten sehr viele Länder entsprechende Testverfahren einführten, hieß es aus dem Umfeld von Kroes. In Großbritannien, Irland und Belgien gibt es solche Modelle bereits.
Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Vorgänger-Mitteilung gehöre auch, dass mehr Gewicht auf die Kontrolle auf nationaler Ebene gelegt werde, sagte der Sprecher weiter (epd 29-30/09). Das Dokument umfasse außerdem Erläuterungen zur Einbeziehung entgeltpflichtiger Dienste in den öffentlich-rechtlichen Auftrag und erhöhe den finanziellen Spielraum der Rundfunkanstalten. Erhalten bleibe das Grundprinzip, dass die Mitgliedstaaten selbst den öffentlich-rechtlichen Auftrag definierten, unterstrich der Sprecher.
Positive Reaktionen
ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich zufrieden mit den Ausführungen der Brüsseler Wettbewerbshüter. "Ich freue mich, dass die Kommission die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das soziale, kulturelle und demokratische Leben anerkennt", erklärte er. Die Kommission stelle klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf ein Nischendasein begrenzt werden könne.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte, er könne mit der neuen Mitteilung leben. Zwar wolle er nicht verhehlen, dass er grundsätzliche Vorbehalte gegenüber einer grundlegenden Revision der bisherigen Rundfunkmitteilung gehabt habe. Die neue Version sei aber ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie den EU-Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die individuelle Ausgestaltung ihrer Rundfunksysteme lasse als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen (vgl. Dokumentation des ersten Entwurfs in epd 9/09).
Es sei gut, dass sich die neuen EU-Regeln zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stärker auf grundsätzliche Ausführungen beschränkten und nicht so sehr ins Detail gingen, sagte Beck, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Bundesländer ist. Der Ministerpräsident zeigte sich auch zufrieden, dass an der Konzeption für die Vorabprüfungen neuer Angebote nichts mehr geändert worden sei. Damit könnten die Drei-Stufen-Tests in Deutschland wie geplant abgewickelt werden.
Auch private Anbieter wie etwa der deutsche Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie Verlegerverbände begrüßten die Mitteilung der EU-Kommission. Ross Biggam, Geschäftsführer des Europäischen Verbands für Privates Fernsehen (ACT), erklärte: "Wir gratulieren der Europäischen Kommission, dass es ihr gelungen ist - nach dem enormen Widerstand der nationalen Kulturministerien gegen den ursprünglichen Text - eine ausgewogene und praxistaugliche Mitteilung zu verabschieden." Allerdings wäre es für die privaten Medien hilfreich gewesen, wenn einige ursprünglich vorgesehene Detailregelungen beibehalten worden wären, so Biggam.
isg/rid
epd medien Nr. 52 vom 4. Juli 2009