Leipzig (epd). Das vom ARD/ZDF-Kinderkanal (KI.KA) geplante Online-Angebot für Vorschulkinder hat eine erste Zulassungshürde genommen. Ein epd vorliegendes Gutachten zu den Marktauswirkungen von kikaninchen.de, so der Arbeitstitel des Projekts, kommt zu dem Schluss, dass das Angebot für Kinder zwischen drei und sechs Jahren "die Konsumentenwohlfahrt in Deutschland" erhöhen würde. Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrats, Karl-Heinz Ducke, bestätigte dem epd am 11. Februar den fristgerechten Eingang des Gutachtens der Bonner Beratungsfirma European Economic & Marketing Consultants (EE&MC). Der MDR ist innerhalb der ARD für KI.KA federführend.
Das Gutachten ist ein Element des sogenannten Drei-Stufen-Tests. Die Bundesländer als Rundfunkgesetzgeber haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Auflage gemacht, neue oder veränderte Internetangebote in einem solchen Test vorher auf ihren Mehrwert für die Gesellschaft und die ökonomische Verträglichkeit für private Medienanbieter testen zu lassen. Dabei müssen auch Sachverständige wie EE&MC gehört werden. Die letzte Entscheidung liegt beim jeweils zuständigen Rundfunkrat.
Laut Gutachten wäre es für Vorschulkinder vorteilhaft, wenn sie aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen könnten. Zu erwarten sei, dass die Kinder die für sie bestimmten Online-Angebote zunehmend nutzen. Sie an neue Medien heranzuführen sei "aus gesellschaftlicher Sicht für Deutschland bedeutsam". Aktuell seien nur etwa 16 Prozent der Vorschulkinder online, so die Studie. In den USA seien es 23 Prozent, in Südkorea sogar 48 Prozent.
Auftragsgemäß hat das Gutachten auch wettbewerbliche Folgen für private Angebote wie zum Beispiel toggolino.de des Senders Super RTL untersucht. Diese müssten einen "relativen Nutzerrückgang" hinnehmen, sobald das öffentlich-rechtliche Angebot kikanichen.de mit ihnen um die Aufmerksamkeit der Kinder konkurriere, so die Prognose. Die negativen wirtschaftlichen Einflüsse würden sich aber "im Zeitverlauf relativieren".
Die EE&MC-Gutachter, zu denen auch der frühere Kartellamtspräsident Ulf Böge gehört, erwarten, dass private Anbieter sich "dem publizistischen Wettbewerb stellen und ebenfalls neue, innovative Angebote in den Markt bringen". Dies werde sowohl für werbe- als auch für engeltfinanzierte Angebote gelten, heißt es in der epd vorliegenden Studie.
Weiterer Verfahrensablauf
Das Gutachten muss jetzt im Rundfunkrat des MDR beraten werden; schon am 16. Februar kommt das Gremium wieder zu diesem Thema zusammen. Anschließend tagt erneut auch die aus Mitgliedern des Rundfunkrats gebildete Projektgruppe Drei-Stufen-Test, die zuletzt am 12. Januar einen Zwischenbericht der EE&MC-Gutachter Böge und Doris Hildebrand angehört und diskutiert hatte (vgl. Dokumentation in dieser Ausgabe).
Zum Gutachten kann jetzt auch der Intendant des Senders, Udo Reiter, Stellung nehmen, eine Veröffentlichung seines Kommentars ist aber dem Vernehmen nach nicht geplant. Außerdem muss sich noch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD-Anstalten insgesamt sowie der ZDF-Fernsehrat mit dem Gutachten sowie den beim MDR eingegangenen Stellungnahmen Dritter befassen, da KI.KA ein Gemeinschaftssender ist. Inzwischen hat sich die GVK der ARD auch eine Verfahrensbeschreibung zum einheitlichen Ablauf von Drei-Stufen-Tests gegeben; das Papier wird derzeit in den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten abgestimmt (vgl. Meldung in dieser Ausgabe).
Die Beratungen in den diversen Gremien ziehen sich bis in den Juni hinein, geht aus einem aktuellen Zeitplan hervor. Der MDR-Rundfunkrat will im September entscheiden, ob kikaninchen.de gestartet werden darf. Anschließend muss noch die Rechtsaufsicht der Länder den ordnungsgemäßen Verlauf des Drei-Stufen-Tests prüfen. Frühestens im Dezember könnte das neue Angebot für Vorschulkinder online gehen. Die jährlichen Kosten sind vom Sender auf 320.000 Euro kalkuliert worden. Finanziert werden sie aus Rundfunkgebühren.
Ein "Teilaspekt", Stellungnahmen Dritter
In einer ergänzenden Erklärung betonte der MDR-Rundfunkrat, das nun vorliegende marktliche Gutachten sei "ein Teilaspekt" des Entscheidungsprozesses. Einfließen müssen laut Gesetz auch die Stellungnahmen Dritter, die beim MDR im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangen waren (epd 97/08). Kritiker des Projekts hatten u.a. moniert, dass die für kikaninchen.de ins Feld geführte Werbefreiheit der Inhalte und die Kostenfreiheit für den Nutzer nicht als Qualitätskriterien gewertet werden dürften, da dies gegen den Grundsatz, verschiedene Finanzierungsmodelle gleich zu behandeln, verstieße. Würden bestimmte Inhalte länger als sieben Tage angeboten, sei dies unrechtmäßig und eine starke Wettbewerbsverzerrung, geht aus einer epd vorliegenden Synopse der eingegangenen Stellungnahmen hervor.
Die Meinungsvielfalt werde abnehmen, weil kikaninchen.de andere, private Angebote verdrängen werde. Private Anbieter könnten weniger in Qualität investieren. Diese Negativprognose steht im Widerspruch zu einer Erwartung der Gutachter: "Private Wettbewerber werden angeregt."
Geäußert hatten sich u.a. der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, MTV Networks, RTL Deutschland und ProSiebenSat.1. Die Stellungnahmen bezogen sich jeweils auch auf die ebenfalls in Planung befindliche Mediathek des Kinderkanals KI.KAplus. lili