Düsseldorf (epd). Die Landesmedienanstalten haben rechtliche Sanktionen gegen unerlaubte Gewinnspiele im Fernsehen angedroht. Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung der Landesmedienanstalten, sagte am 4. Februar in Düsseldorf, die Landesmedienanstalten hätten die TV-Veranstalter wiederholt aufgefordert, durch freiwillige Vereinbarungen Spielabläufe sicherzustellen, die für Zuschauer und Spieler transparent seien. "Leider müssen wir feststellen", so Schneider, "dass die Ergebnisse in keiner Weise zufriedenstellen".
Die Medienaufsicht hatte nach eigenen Angaben in einer Erhebung durch eigene Prüfgruppen nicht nur aktuelle Programmbeispiele gesichtet, sondern aktuell auch über 30 Verstöße gegen bisherige freiwillige Vereinbarungen mit den Sendern festgestellt. Bei den Sendern, die sich nach Feststellung der Prüfgruppen regelwidrig verhalten haben, handle es sich um Neun Live, DSF, Tele 5 und Kabel 1, sagte ein Sprecher dem epd.
Die Landesmedienanstalten wiesen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass in wenigen Wochen eine neue Satzung zu Gewinnspielen im Rundfunk in Kraft trete. Das Regelwerk sei möglich geworden, nachdem bei der letzten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags die von den Landesmedienanstalten zuvor eindringlich geforderte Grundlage geschaffen worden sei, um gegen medienrechtlich problematische sogenannte Call-In-Formate strenger vorgehen zu können. Bei diesen Sendungen mit einem geldlichen Gewinnversprechen können sich Zuschauer mittels Telefonanruf beteiligen.
Schneider zeigte sich vom Verhalten der Privatsender enttäuscht: "Nicht nur durch zahlreiche Beanstandungen und Gespräche der letzten Jahre, sondern gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur neuen Rechtslage hätte ich ein anderes Ergebnis von den Sendern erwartet."
Sender: Wir halten Vereinbarungen ein
Sprecher von Kabel 1, DSF und Neun Live lehnten einen direkten Kommentar zu der Mitteilung ab. Man halte sich an die Vereinbarungen, sagte eine Neun-Live-Sprecherin dem epd am 4. Februar. Bisher seien die Aufsichtsbehörden noch nicht auf den Sender zugekommen. Tele 5 verwies auf die Umgestaltung seines Programms seit Anfang des Jahres. Call-In-Sendungen habe man aus dem Programm genommen, da die Programmgattung für alle Sender selbst bei ernsthaften Bemühungen das Risiko für Beanstandungen berge. "Hier kann sich auch Tele 5 für die Vergangenheit nicht ausnehmen", so eine Sprecherin.
Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich, kündigte an, dass die Aufsichtsbehörden nach Inkrafttreten der Satzung "zügige und konsequente Beanstandungsverfahren" einleiten würden, sollten sich nicht schnell entscheidende Veränderungen bei den einschlägigen Programmen zeigen. Als Konsequenz drohten den Verantwortlichen dabei nicht nur die Veröffentlichung der Beanstandungen im Programm der Veranstalter, sondern auch Bußgelder bis 500.000 Euro. Letztlich könnte sogar die Sendezulassung bedroht sein, so Langheinrich. "Wenn die Satzung nicht umgesetzt wird und sich die Fälle für Beanstandungen nicht massiv reduzieren, berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz", sagte er. lili/gaj