Frankfurt a.M. (epd). Die Pläne der Europäischen Kommission für eine Neufassung der Finanzierungsregeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stoßen bei den Bundesländern auf Widerstand. "Es ist nicht hinnehmbar, dass über das Beihilferecht letztlich alle Medienordnungen der Mitgliedstaaten aus Brüssel ferngesteuert werden", sagte der Chef der in Medienfragen federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), am 6. November in Mainz. Die Kommission hatte am 4. November angekündigt, sie wolle unter anderem eine externe Kontrolle für neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender vorschreiben (vgl. auch Meldung im Auslandsteil dieser Ausgabe).
Stadelmaier sagte, es gebe keinen Anlass für eine Novelle der sogenannten Rundfunkmitteilung der Europäischen Union aus dem Jahr 2001. Zwei Drittel aller Mitgliedstaaten hätten EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gebeten, auf eine Neufassung zu verzichten. Verfehlt sei auch, dass die Kommission die deutsche Rundfunkgebühr weiterhin als staatliche Beihilfe sehe, sagte Stadelmaier. Deutschland habe klargemacht, dass dies nicht der Fall sei.
Außerdem lasse der vorliegende Mitteilungsentwurf den Mitgliedstaaten nur formal die Freiheit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gestalten, kritisierte Stadelmaier. Tatsächlich würden an vielen Stellen Prüfungskriterien geschaffen, die in der Praxis bedeuteten, dass die Kommission in nahezu allen Bereichen einen Durchgriff auf Entscheidungen erhalte. Dies werde vor allem bei Telemedien, etwa Online-Angeboten, deutlich.
Lobend hob Stadelmaier hervor, dass nach dem Entwurf auch anstaltsinterne Aufsichtsgremien ein Prüfverfahren für neue Angebote der Sender durchführen könnten. In diesem Fall müssten die notwendigen Rahmenbedingungen für eine unabhängige Entscheidungsfindung geschaffen werden, sagte der Staatssekretär. Die Kommission will ein solches internes Prüfverfahren allerdings nur "ausnahmsweise" zulassen.
In der kommenden Novelle des deutschen Rundfunkstaatsvertrags wird diese Prüfung als sogenannter Drei-Stufen-Test den anstaltstinternen Aufsichtsgremien überantwortet. Das Verfahren soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mit gebührenfinanzierten Angeboten den Wettbewerb verzerren. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen den Vertrag im Dezember beschließen. Er soll im Mai 2009 in Kraft treten (epd 85/08).
Stadelmaier sagte dem epd am 7. November, aus seiner Sicht sei die im Staatsvertrag vorgesehene Regelung auch mit den geplanten neuen EU-Regeln konform: "Wir sind uns völlig im Klaren darüber, dass die Gremien von ARD und ZDF eine Unabhängigkeit von den Häusern brauchen." Es werde keine externes Kontrollgremium in Deutschland geschaffen, das sei der EU-Kommission auch klar. Die Gefahr einer Überforderung der Gremien sehe er nicht, sagte Stadelmaier. Diese könnten in vielen Fragen externe Sachverständige beauftragen.
Raff: "Schleichende Ausweitung"
ARD und ZDF lehnten den Entwurf für die neue EU-Vorschrift ebenfalls ab. Es gebe keine Notwendigkeit, die Rundfunkmitteilung nennenswert zu überarbeiten, erklärte die ARD am 5. November. Die von der Kommission geplante Revision beschneide "empfindlich die Möglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sich in der digitalen Informationsgesellschaft zu behaupten und weiterzuentwickeln".
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff erklärte, die Pläne hätten keine Ermächtigungsgrundlage und ignorierten "die in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Marktgegebenheiten". Die Abwicklung des vorgesehenen Prüfverfahrens würde einen "erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand" bedeuten. Die ARD werde deshalb gegen die "schleichende Ausweitung der Rechte der Kommission" angehen, soweit es um die Definition, Organisation, Finanzierung und Überwachung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehe, sagte Raff.
ZDF-Sprecher Walter Kehr sagte dem epd am 5. November, das Zweite teile die Bedenken der ARD. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, würde die Weiterentwicklung der öffentlich-rechtlichen Sender entscheidend erschwert. Die vorgesehenen Regeln seien nicht im Interesse der europäischen Bürger. "Der Entwurf schützt in erster Linie Privatsender und Verleger vor unliebsamer Konkurrenz", so Kehr.
Der Privatsender-Verband VPRT erklärte dagegen, die Kommission passe die alte Rundfunkmitteilung an neuere Rechtsprechung, Richtlinien und Marktentwicklungen an. Verbandspräsident Jürgen Doetz forderte die Landtage auf, die angekündigten neuen EU-Regeln bereits beim kommenden Rundfunkstaatsvertrag zu berücksichtigen. Dieser Forderung schloss sich der FDP-Medienpolitiker Christoph Waitz am 6. November an. Die Forderung nach externer Kontrolle sei "die einzig richtige Lösung". Die Binnenkontrolle durch interne Gremien könne eine "unabhängige und effektive Kontrolle" neuer Angebote von ARD und ZDF nicht gewährleisten, sagte Waitz.
rid
epd medien Nr. 89 vom 8. November 2008