Berlin (epd). Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 12. Juni in Berlin auf wesentliche Teile eines neuen Rundfunkstaatsvertrags geeinigt. Der Entwurf sieht vor, dass ARD und ZDF keine Online-Angebote machen dürfen, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen, berichtete der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, im Anschluss an die Sitzung. Eine eigene "elektronische Presse" der Rundfunksender mit "nicht sendungsbezogenen" Inhalten wird es demnach nicht geben.
Stadelmaier sprach von einem "abgewogenen und klugen Kompromiss, der die verschiedenen Interessen unter einen Hut bringt". Die Ministerpräsidenten hofften, damit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk Frieden zu schaffen. Wie aus anderer Quelle auf Seiten der Länder verlautete, werde mit neuen Formulierungen im Arbeitsentwurf auch klargestellt, dass die umstrittenen Regelungen zur "elektronischen Presse" nicht etwa auch für privatwirtschaftliche Online-Presse gelten. Dieses Missverständnis war zuletzt in verschiedenen Kommentaren zum Gesetzesvorhaben aufgetaucht.
Die Ministerpräsidenten einigten sich zudem darauf, keine finanzielle Deckelung für die Online-Aktivitäten der Sender festzuschreiben (bisher 0,75 Prozent). Zuletzt hatten die Sender ihrerseits signalisiert, zu einer Deckelung als freiwillige Selbstbeschränkung kommen zu wollen.
Sportübertragungen in Grenzen erlaubt
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll darüber hinaus das Recht erhalten, Übertragungen sportlicher Großereignisse wie Olympische Spiele, Fußball-WM und -EM 24 Stunden lang auch zum Abruf über das Internet anzubieten. Für Amateurligen und Breitensport soll diese Erlaubnis sieben Tage lang gelten wie bei anderen Abrufangeboten in den Bereichen Information, Bildung und Kultur auch. Eine Übertragung darüber hinaus soll nach dem Drei-Stufen-Test zulässig sein.
Damit werde das Angebot auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt, für den Nutzer ändere sich aber nichts, erläuterte Stadelmaier. Eine zeitliche Begrenzung für das Angebot werde es jedoch auch nach dem Drei-Stufen-Test geben.
Nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist soll es den Sendern frei stehen, die sportlichen Großereignisse auf kommerziellen Portalen zu verbreiten bzw. die Beiträge zu marktüblichen Bedingungen an Tochtergesellschaften zu verkaufen. Quersubventionierungen sollen nicht gestattet sein. Das Werbeverbot würde in diesem Fall nicht mehr gelten, fügte Stadelmaier hinzu. Offenbar war hierbei die Absicht leitend, eine gebührenschonende Refinanzierung von Sportrechtekosten zu ermöglichen.
"Der Konflikt war nicht auflösbar"
Weiterhin offen ist, ob die Bundesländer ARD, ZDF und dem Deutschlandradio auch Unterhaltungsangebote im Internet erlauben werden. Die SPD-geführten Länder plädierten dafür, diese Art von Angeboten nach Erstausstrahlung ebenfalls sieben Tage lang im Netz zu erlauben. Anschließend sollten die zuständigen Gremien im Drei-Stufen-Test entscheiden, ob das Unterhaltungsangebot weiterhin zugänglich bleiben könne. Die unionsgeführten Länder hätten eine Öffnung hin zum Drei-Stufen-Test in diesem Punkt jedoch abgelehnt, sagte Stadelmaier. "Der Konflikt war nicht auflösbar."
Die offene Frage der Online-Unterhaltung soll nun mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden. Im Rahmen einer Vorab-Vorlage kann die Kommission sich dazu äußern, ob sie das neue Rundfunkgesetz der Länder als konform mit dem europäischen Wettbewerbsrecht ansieht. Die Ministerpräsidenten erteilten einer Ländergruppe aus Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen-Anhalt das Verhandlungsmandat, offene Punkte mit der Kommission in Brüssel zu erörtern.
Um Bedenken einer Verfassungswidrigkeit bestimmter Regelungen im Rundfunkänderungsstaatsvertrag jetziger Fassung auszuräumen, soll der Arbeitsentwurf außerdem von Verfassungsjuristen geprüft werden, gaben die Ministerpräsidenten nach epd-Informationen weiter in Auftrag. Zuletzt hatten der Presserechtler Robert Schweizer (epd 45/08) und ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle (vgl. Dokumentation in dieser Ausgabe) verfassungsrechtliche Vorbehalte angemeldet.
Stärker soll im Länderkreis auch auf die Rechtsförmlichkeit der Gesetzesformulierung geachtet werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hatte zuletzt die Vorbereitung des derzeit in den Landtagen beratenen 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch die von Stadelmaier geführte Staatskanzlei Rheinland-Pfalz kritisiert (epd 46/08).
Beteiligung von Produzenten offen
Staatssekretär Stadelmaier betonte am 12. Juni in Berlin, die Ministerpräsidenten hätten kein Interesse daran, dass eingekaufte Spielfilme ins Netz gestellt würden. Denn dann müssten die Rechte weiter bezahlt werden, was eine Kostenspirale in Gang setze, die sich letztlich auf die Rundfunkgebühren niederschlagen würde. Inwieweit die Sender auch bei Eigenproduktionen den Produzenten Geld zahlen müssen, wenn sie z.B. Telenovelas ins Netz stellen, wurde noch nicht ganz geklärt. Erstmals soll in den Rundfunkstaatsvertrag ein Passus aufgenommen werden, worin festgehalten wird, dass das Verhältnis der öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Produzenten auf "vernünftige Beine gestellt wird", wie Stadelmaier sagte (epd 46/08).
Es sei jetzt Sache der Sender, geeignete Telemedien-Konzepte zu entwickeln, so der Staatssekretär. So dürfe etwa die ARD künftig alle Themen, die in ihren Nachrichtensendungen vorgekommen seien, auf einem Nachrichtenportal zusammenfassen. Er könne sich vorstellen, dass ein solches Portal neben der Seite tagesschau.de aufgebaut werde, um den Markennamen "Tagesschau" besser zu schützen. Ob das Internet-Angebot dann dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag entspreche, müssten die zuständigen Gremien und die Rechtsaufsicht kontrollieren.
Koch: "Kommerzieller Bereich" ausgeschlossen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich nach epd-Informationen außerdem geeinigt, das Verfahren zur Zulassung neuer Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio in einer Detailformulierung genauer zu fassen. In sogenannten Telemedienkonzepten müssen die Sender künftig "Zielgruppe, Ausrichtung, Inhalt und Verweildauer" des Angebots näher beschreiben (§ 11 f.) und von ihren Aufsichtsgremien in einem Drei-Stufen-Test genehmigen lassen. Ändere sich danach zum Beispiel die Zielgruppe, werde ein neuer Test nötig, hieß es erläuternd.
In einer Negativliste wurde von den Ländern festgelegt, was bei den Online-Angeboten tabu sein soll. Dazu gehören Kontaktbörsen, Branchenregister, Ratgeberportale ohne Sendungsbezug, Dienstleistungs- und Preisvergleichsportale, Verlinkungen ohne redaktionelle Prüfung sowie Spiele und Musik-Downloads. "Also alles, was in den kommerziellen Bereich reingeht", sagte der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Die Negativliste, zu der die Sender selbst Vorschläge gemacht hatten (epd 40-41/08), soll der EU-Kommission vorgelegt werden.
Neben der geplanten Abstimmung mit der Europäischen Kommission in Brüssel sind in Deutschland weitere Konsultationen mit den Verlegerverbänden, öffentlich-rechtlichen Sendern und Privatsendern geplant. Eine Endfassung des neuen Rundfunkstaatsvertrags soll möglichst in der Ministerpräsidentenkonferenz am 23./24. Oktober in Dresden unterzeichnet werden. Anschließend müsste er noch in allen 16 Landtagen beraten und beschlossen werden. Der Vertrag soll zum Mai 2009 in Kraft treten.
juw/lili
epd medien Nr. 47 vom 14. Juni 2008