MEDIEN
AKTUELLES HEFT
INTERVIEWS
MEDIENLINKS
SERVICE
WEB-ARCHIV
DAS RESSORT
HOME
SUCHE
ADRESSEN
PRODUKTE
LINKS
SITEMAP
Dokumentation
Film
Medien
Sozial
Bayern
Hessen
Niedersachsen-Bremen
Nord
Ost
Rheinland-Pfalz/Saarland
Südwest
West
Bilddatenbank
Grafikdatenbank
Die Nachrichten-Agentur
Anzeigen
Freie Stellen
Kontakt
Impressum
   
Abonnieren Sie unsere Newsletter! Druckversion Empfehlen Sie die Seite weiter! Bestellen Sie direkt!
  Springer will "Bildblog" beim Presserat sperren lassen
Internetseite soll keine Beschwerden mehr einreichen dürfen - Plenum tagt im März


Hamburg/Bonn (epd). Der Axel Springer Verlag hat beim Deutschen Presserat beantragt, dass die kritische Internetseite "Bildblog.de" keine Beschwerden bei dem Selbstkontrollgremium mehr einreichen darf. ",Bildblog' handelt wie ein Abmahnverein und instrumentalisiert den Presserat für eigene kommerzielle Interessen", sagte Verlagssprecher Tobias Fröhlich am 19. Februar dem epd. Der Geschäftsführer des Presserats, Lutz Tillmanns, bestätigte den Eingang des Antrags. Das Plenum des Rats werde am 12. März darüber beraten.

Fröhlich erklärte, es gehe dem Verlag nicht um die Anzahl der bisher von "Bildblog" eingereichten Beschwerden, sondern "um das Prinzip". Durch das Aufkommen von Blogs sei eine ganz neue mediale Situation entstanden. Man müsse hier auch den Anfängen wehren, bevor sich Nachahmer fänden, die den Presserat missbräuchlich in Anspruch nähmen. "Bildblog" wolle nicht Missstände aufdecken, sondern Werbung für die eigene Internetseite machen.

Nach Angaben von Tillmanns hat "Bildblog" in den vergangenen dreieinhalb Jahren zwölf Beschwerden gegen die "Bild"-Zeitung beim Presserat eingereicht. Davon seien bisher neun behandelt worden. In keinem Fall sei eine Rüge ausgesprochen worden, lediglich vier Missbilligungen und ein Hinweis. In den anderen Fällen seien die Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen worden. Die noch offenen Beschwerden würden bis zur Plenumssitzung am 12. März nicht behandelt.

Tillmanns sagte, für Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sei immer das Plenum des Presserats zuständig. Auch die Missbrauchskontrolle obliege dem Plenum. Die Sperrung eines Beschwerdeführers wäre laut Tillmanns ein "Novum" in der Geschichte des Presserats, jedoch sei sie theoretisch möglich. Im Fall "Bildblog" lägen zumindest "Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung des Beschwerderechts" vor, so der Geschäftsführer.

Die Betreiber von "Bildblog", die Medienjournalisten Christoph Schultheis und Stefan Niggemeier, wiesen die Vorwürfe des Springer-Verlags zurück. Das sogenannte Geschäftsmodell von "Bildblog" beruhe nicht auf der Verwertung eigener Presseratsbeschwerden. "Wir verfolgen die Sorge der Axel-Springer-AG um das Wohlergehen des Presserates und die Bewahrung publizistischer Grundsätze wie dem der ,Wahrhaftigkeit' amüsiert und lassen uns gerne von der Entscheidung des Presserates überraschen", erklärten Schultheis und Niggemeier. Dass sich "Bild" nicht aussuchen könne, wer sich über die zahlreichen Verstöße der Zeitung gegen journalistische Mindeststandards beim Presserat beschwere, liege "vor allem im Interesse des Presserates selbst". rid






 
 

© epd Hinweis zum Urheberrecht

 

 
Evangelischer Pressedienst, Emil-von-Behring-Straße 3, 60439 Frankfurt am Main
info@epd.de