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  Gedankenpolizei
Die GEZ überzieht im Kampf gegen schlechtes Image


Von Volker Lilienthal

epd     Im Internet, da muss die Freiheit wohl grenzenlos sein. Dass sie das nicht ist, zeigen jüngste Urteile gegen die Online-Angebote www.call-in-tv.de und www.stefan-niggemeier.de. Der TV-Anrufspiele-Produzent Callactive hatte um sein Ansehen gefürchtet und ließ bestimmte Kommentare gerichtlich untersagen (epd 61/07).

Autoritäre Staaten wie China zensieren das Internet. Aber auch offene, freie Gesellschaften wie unsere halten für die Partikularinteressen - von Personen, Firmen oder Organisationen - den zivilrechtlichen Klageweg weit offen. Vor den Gerichten kann jeder, der mag, seine ganz eigene Privatzensur durchsetzen. Es zumindest versuchen. Die Presse- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, an der auch Internetanbieter teilhaben, ist eben doch eine relative Angelegenheit. Ein hohes Gut, doch stets bedroht.

Wer beispielsweise als Journalist den Adolf-Grimme-Preis in einem Artikel lexikalisch variierend einen "Fernseh-Oscar" nennt, dem kann es passieren, dass er Anwaltspost erhält. Im Auftrag der amerikanischen Academy of Motion Picture Arts and Sciences wird er darauf hingewiesen, dass "Oscar" ein geschützter Begriff sei und dass der US-Mandant sich gegen eine drohende Verwässerung seiner Marke zur Wehr setzen werde. Der Redakteur, der einen solchen Brief erhält, ist gewarnt und wird seine sprachliche Fantasie künftig im Zaum zu halten wissen. Denn: Unerwünschte Analogien können teuer werden.

Bei Zuwiderhandlung 5.100 Euro Vertragsstrafe

Ausgerechnet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die in Gestalt von ARD, ZDF und Deutschlandradio drei noblen Grundrechtsträgern gehört, hat nun versucht, ein Internetportal mit dem juristischen Druckmittel der Abmahnung zu zwingen, nur noch offizielle Bezeichnungen für alle Vorgänge rund um die Rundfunkgebühr zu verwenden. Amtsdeutsch sollte an die Stelle von Umgangsdeutsch und Journalistensprache treten. Halte sich www.akademie.de nicht an die rund 30 Sprachregelungen und sonstigen Unterlassungsaufforderungen, soll für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro fällig werden (Meldung in epd 67/07 und diese Ausgabe).

Im Einzelnen: Nicht mehr "GEZ-Gebühren" sollten die Texter von www.akademie.de schreiben, sondern "gesetzliche Rundfunkgebühren". Komischerweise lautet ein Schmuckelement auf jeder einzelnen Seite der GEZ-Homepage: "Schon GEZahlt?" Solche Wortspiele will die GEZ offenbar nicht jedem erlauben.

"Privatfahnder", "Gebührenjäger", "Fangprämie" - all dies soll künftig auf den Index verbotener Begriffe aus der Welt der Rundfunkgebühren kommen. Das "Jagdrevier des Gebührenfahnders" - auch so ein polemischer Begriff, der aber von der Pressefreiheit gedeckt ist - sollte künftig heißen: "Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten". Selbst eine harmlose Briefbeschreibung wie "GEZ-Anschreiben" wollten die GEZ-Juristen nicht mehr durchgehen lassen und machten akademie.de - strafbewehrt - folgende Vorschrift: "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird".

"Negatives Image der GEZ hervorrufen"

Konfrontiert mit solchem Bürokratendeutsch, denkt man zunächst an Kölner Karneval, einen Gag von "Titanic", an eine Fälschung, einen üblen Scherz. Doch das Unterlassungsbegehren der GEZ war ernst gemeint. "Nicht existente Begriffe" hätten zu unterbleiben, die "offenbar" nur dazu dienten, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".

Begriffe wie "GEZ-Gebühren", für die Google 404.000 Fundstellen in öffentlich zugänglichen Quellen auflistet, sollen "nicht existent" sein? Da muss man unweigerlich an die Gedankenpolizei in George Orwells Roman "1984" denken. Auch die versuchte, Begriffe diktatorisch umzudeuten und ihre Definitionshoheit gegen Andersdenkende durchzusetzen: "Krieg bedeutet Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke."

Nicht auszudenken, wenn die begrifflichen Tabus der GEZ künftig für alle Medien, die berichten wollen, gelten würden. Es mag ja sein, dass die Beiträge, die auf akademie.de, einem Ratgeberportal für Kleinunternehmer, bislang zum Thema Rundfunkgebühren zu lesen waren, sehr polemisch, zu einem Teil auch falsch waren. Akribisch werden die Fehler im Mahnschreiben der GEZ aufgelistet. So soll akademie.de unter anderem behauptet haben, das angemeldete Radio nur eines Hausmeisters auf dem Grundstück eines Gewerbehofs mit 65 Gewerbeeinheiten führe zur Gebührenfreiheit aller auf dem Grundstück befindlichen neuartigen Rundfunksempfangsgeräte (wie z.B. Internet-PCs).

Das ist natürlich Nonsens, der zu unterbleiben hat. Grundsätzlich aber genießt auch solche Internetpublizistik, über deren Niveau man streiten kann, Meinungsfreiheit und unterliegt nicht dem richtenden Urteil der Objekte ihrer Berichterstattung. Schon gar nicht im Wege der Vorzensur, auf die die erlassenen Begriffsverbote hinauslaufen würden. Eklatante Fehler richtigzustellen, dazu hätte die GEZ zum Mittel der Redaktionsansprache, zur Bitte um Richtigstellung und letztlich zur Gegendarstellung greifen können. Mit der strafbewehrten Abmahnung von insgesamt 32 beanstandeten Darstellungen, mit der Drohung auch strafrechtlicher Konsequenzen hat die GEZ aber weit überzogen.

Mehr als nur Realsatire

Der kleine Vorfall mitten im Sommerloch ist aber mehr als ein Kasus von Realsatire, mehr als bloßes Amüsement. Es handelt sich um die Blamage einer zwar notwendigen, jedoch ungeliebten Bürokratie, die Kritik mit Drohungen beantwortet. Das Tragische daran ist doch, dass solche juristischen Scharmützel das schlechte Image der GEZ, dem sie vorbeugen sollen, geradezu bestätigen. Als sei die GEZ tatsächlich jener "Inkasso-Riese mit dem Stasi-Image", von dem "Spiegel Online" einmal schrieb.

Aktionen wie die gegen akademie.de, sofort vieltausendfach in allen Medien kolportiert, fallen auch zurück auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für den die Gebühren kassiert werden und der es manchmal schwer genug hat, die gemeinwohlorientierte Verwendung derselben glaubhaft nachzuweisen. Die Akzeptanz der Rundfunkgebühr unterliegt bei den Zahlungspflichtigen ohne Zweifel einer Erosion. Der begegnet man aber nicht mit Drohgebärden gegen missliebige Publizistik. Das wäre der Anfang vom Ende.

Die Sender sind irritiert

Pünktlich zum Start einer neuen GEZ-Imagekampgne, mit der etwa in Funkspots auch Gewerbetreibende freundlich zur Anmeldung ihrer Rundfunkempfangsgeräte animiert werden sollen, gut eine Woche vor Start der IFA, wo es kritisch auch um das ausgeweitete Internetengagement von ARD und ZDF gehen wird, und gut zwei Wochen vor dem alles entscheidenden Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts hat die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio ihren eigenen Trägern einen Bärendienst erwiesen. Öffentlich will niemand aus dem Trägerkreis auf Distanz zur GEZ gehen. Informell aber ist zu hören, wie entsetzt die Sender über diesen PR-GAU sind. Es ist zu erwarten, dass auf der nächsten Verwaltungsratssitzung der GEZ auch nach der Verantwortung dafür gefragt werden wird.

Inzwischen scheint die GEZ zurückzurudern. Muss sie wohl. Inzwischen ist auch ihr Verwaltungsratsvorsitzender, WDR-Verwaltungsdirektor und designierter NDR-Intendant Lutz Marmor, vorsichtig auf Distanz gegangen: Die GEZ müsse sich gegen Falschdarstellungen wehren, doch sei der Stil, auch Begriffe abzumahnen, "nicht optimal" gewesen (vgl. Meldung). ARD-Sprecher Peter Meyer hatte am vergangenen Freitag erklärt, der GEZ sei es allein um die "Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen" gegangen. Schon das hatte sich wie eine Entschuldigung angehört. Da akademie.de in einigen Punkten eingelenkt und "beanstandete" Seiten aus dem Netz genommen habe, werde darauf verzichtet, weiter "gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen", kündigte der ARD-Sprecher an.

Die verlangte Unterlassungserklärung übrigens ist bis jetzt nicht unterzeichnet worden, da sie den Formfehler enthielt, nicht anzugeben, gegenüber wem die Erklärung abzugeben sei. Erst danach wollen der Anbieter von akademie.de und sein Rechtsberater entscheiden, ob unterschrieben wird. Wie zu hören ist, hatte die GEZ zusätzlich mit urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen gedroht, nachdem akademie.de den Wortlaut der Abmahnung teilweise im Internet publiziert hatte. Man kann ja verstehen, dass der GEZ die so ausgelöste öffentliche Diskussion peinlich ist. Doch den Streit juristisch mehr und mehr zu eskalieren und für den von ihr verzapften Unsinn auch noch Urheberrecht zu beanspruchen, kann nur zum Nachteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausschlagen.

Gibt es überhaupt "Schwarzseher"?

Das Akadamie-Beispiel darf so oder so nicht Schule machen. Denn sonst könnten sich künftig selbst Karikaturisten mit Unterlassungsaufforderungen der GEZ konfrontiert sehen - die Zeichnerin Petra Kaster beispielsweise, von der im "Espresso Karicartoon 2006" dieses Bild zu sehen war: Ein offenbar depressiver Mann sitzt neben seiner Frau auf dem Sofa. Sie tätschelt ihm den Unterarm und sagt: "Du darfst die Zukunft nicht immer nur schwarz sehen, Heinz. Sonst kriegen wir auch noch Ärger mit der GEZ."

Kein Witz: Den Begriff "GEZ-Verweigerer" fand die GEZ "nicht existent" und stellte richtig: "Offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint". Kleine Anmerkung zum Schluss, liebe GEZ: Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf den du dich mit Paragrafenangabe so gerne berufst, kennt den Begriff "Schwarzseher" leider nicht. Ist er deshalb "nicht existent"?

epd medien Nr. 68 vom 29. August 2007





 
 

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