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  Editorial
Revision der Revision. Deutsche Monita zum EU-Richtlinienentwurf


epd      Das Jahr 2006 verlangt wichtige Weichenstellungen in der europäischen Medienpolitik. Ministerrat und Europäisches Parlament werden ausgiebig den von der EU-Kommission verabschiedeten Entwurf einer Neufassung der EU-Fernsehrichtlinie - die künftig eine inhaltsbezogene "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" werden soll - diskutieren. Und wohl nicht wenige Retuschen am Entwurf anbringen. Eine Revision der Revision also im demokratischen Verfahren.

Das ist gut so und auch notwendig. Denn so sehr der grundsätzliche Regelungsansatz einer Technologieneutralität der künftigen Bestimmungen, die Ausdehnung von Jugendschutz- und Menschenwürde-Standards auf neue Medien (wie das Internet) auch in Deutschland begrüßt wird, so stoßen doch andere Vorschläge von EU-Medien-Kommissarin Viviane Reding hier zu Lande, aber auch in anderen Mitgliedsstaaten auf erhebliche Vorbehalte. Dieser Entwurf, dessen Wortlaut wir in unserer heutigen Ausgabe dokumentieren (ab S. 22), wird so nicht europäisches Gesetz werden.

Mag auch ein maßgeblicher Medienpolitiker wie Martin Stadelmaier Recht haben mit seinem Hinweis, dass es bei der Novellierung der Fernsehrichtlinie um weit mehr geht als um Werbung (epd 91/05), so treffen sich doch alle deutschen Reaktionen auf den Kommissionsvorschlag in einem Punkt: einer klar ablehnenden Haltung hinsichtlich der drohenden Vermischung von Programm und Werbung, falls Product-Placement erlaubt werden sollte (vgl. auch epd 74/05, unser erstes Themenheft zu "kommerzieller Kommunikation").

Dem deutschen Bundesrat liegt eine Beschlussvorlage für die 820. Sitzung am 10. März vor, mit der wir das heutige Themenheft zur Novelle der EU-Fernsehrichtlinie eröffnen (S. 3). Die Bundesländer wehren sich darin gegen EU-Vorgaben zur Ausgestaltung nationaler Aufsichtsbehörden für Rundfunk und Telekommunikation, sie wünschen eine genauere Ausgestaltung des Rechts auf Kurzberichterstattung.

Die Länder bedauern des Weiteren, dass der Kommissionsentwurf der Novelle die Möglichkeiten einer Deregulierung quantitativer Werbegrenzen "nicht ausreichend genutzt" habe. Deutliche Ablehnung erfährt der Reding-Vorschlag einer Legalisierung von Product-Placements. Die vorgeschlagenen Normen seien "zu unbestimmt" und nicht geeignet, eine Irreführung des Verbrauchers auszuschließen und die redaktionelle Unabhängigkeit gegen Werbeeinflüsse zu sichern.

Die Werbeaspekte des Richtlinienentwurfs liegen naturgemäß dem Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) besonders am Herzen. In seinen aktuellen "Sieben Forderungen", vorgelegt am 1. März, verhehlt der Interessenverband nicht seine Enttäuschung über die Reding-Variante der anstehenden Revision. Insbesondere von der Liberalisierung quantitativer Werberegelungen hätte sich der VPRT mehr erwartet. Für seine Klientel wäre die Generalerlaubnis zum Einzelspot, zur häufigeren Unterbrechung von Sendungen, um so zu kürzeren Werbeblöcken zu kommen, finanziell weiter wichtiger als die heute noch verpönte "Schleichwerbung".

Auch der VPRT hat erkannt: Eine "Vermischung" von werblichen und redaktionellen Inhalten würde die Glaubwürdigkeit der (privaten) Programmveranstalter unterminieren "und ist daher nicht in ihrem Interesse". Darin trifft sich die VPRT-Position, ausnahmsweise, mit der der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, die sich ebenfalls am 1. März zur Revision der Fernsehrichtlinie erklärt hat.

Den anhaltenden Diskussionsprozess über Redings Richtlinienentwurf in Deutschland bilden wir heute ab mit der Dokumentation weiterer Positionspapiere - der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (S. 12), des WDR- und des RBB-Rundfunkrates (S. 17 und 19), der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (für die Seite der Aufsicht über den privaten Rundfunk, S. 21) und mit einem Kommuniqué, das die Evangelische Kirche in Deutschland nach einem Spitzengespräch ihres Rates mit EU-Kommissarin Reding in Brüssel unlängst veröffentlicht hat (S. 20).

Die vorliegende epd-Dokumentation wird abgerundet vom Wortlaut des Richtlinienentwurfs (S. 22) und von der - nun ins Deutsche übertragenen - Liverpooler Rede, in der Kommissarin Reding Anfang September vergangenen Jahres die Ziele ihrer Kommunikationspolitik erläuterte. Mit Blick auf die Entscheidungsfindung im Europäischen Parlament und im Ministerrat liegt damit reichlich Material für die Meinungsbildung vor.  

lili

epd medien Nr. 17, 4. März 2006


 






 
 

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