Das Oberverwaltungsgericht wies die Einwände zwar zurück. Zugleich ließ der 5. Senat aber eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Zur Begründung wurde auf mehrere im Verfahren angesprochene Fragen von grundsätzlicher Bedeutung verwiesen.
Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) begrüßte die Entscheidung: "Ich freue mich, dass das Gericht heute grünes Licht für den zügigen Weiterbau der Waldschlößchenbrücke gegeben hat." Er gehe davon aus, dass der Bau zügig vollendet werden könne, erklärte er.
In dem Berufungsverfahren lagen rund 8.500 Seiten Gerichtsakten vor. Daneben waren rund 50 Behördenakten Gegenstand des Verfahrens. An neun Verhandlungstagen hörte der Senat 16 Sachverständige und Zeugen, insbesondere zu Fragen des Natur- und Artenschutzes sowie zu einem Tunnel als Alternative zur Brücke. In erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Dresden die Klagen Ende Oktober 2008 ab (Az.: 3 K 923/04).
Auch die Landesdirektion Dresden begrüßte als Aufsichtsbehörde das neuerliche Urteil. Es bestätige die "fachlich solide und juristisch korrekte" Arbeit bei der Erteilung des Baurechts. "Für die aufstrebende sächsische Landeshauptstadt stellt das Bauwerk eine wichtige Ergänzung ihrer Verkehrsinfrastruktur dar", erklärte Direktionspräsident Dietrich Gökelmann.
Mit dem Prozess wollten die Umweltschützer ursprünglich die Arbeiten an der Brücke stoppen. Die Querung wird seit November 2007 gebaut und überspannt bereits die Elbe. Im kommenden Jahr soll der Verkehr rollen. Im Juni 2009 strich die UNESCO das "Dresdner Elbtal" aus der Welterbeliste. Sie betrachtete das Bauwerk als Verschandelung der Kultur- und Flusslandschaft.
Das OVG-Urteil liegt noch nicht schriftlich vor. Aufgrund des umfangreichen Stoffes seien noch einige Wochen für die Abfassung des Textes nötig, hieß es. Nach Zustellung der schriftlichen Entscheidung könne binnen eines Monats Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
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