Nach über vierjährigen, teilweise kontroversen Verhandlungen wurden am Schluss die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten sogar deutlich übertroffen. Der erste Nordkirchen-Haushalt in Höhe von 250 Millionen Euro für sieben Monate ab Pfingsten ging am Sonntag sogar einstimmig über die Bühne.
Der Schleswiger Bischof Gerhard Ulrich nannte die Nordkirchen-Fusion ein "bedeutendes Ereignis für die Entwicklung des Protetantismus in Deutschland". Vor allem aber sei sie "ein starkes Signal für das Zusammenwchsen von Ost und West". Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, betonte den Brückenschlag: Die Nordkirche sei "die erste Gliedkirche der EKD, die große ost- und westdeutsche Gebiete in einer Kirchenstruktur vereint".
Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen (CDU), sprach von einer "großen integrativen Leistung" und einer "Chance für den ganzen Norden". Für die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bekundete Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) ferner die Freude über die Fusion, "soll doch die künftige Nordkirche durch einen Schweriner Bischofssitz repräsentiert werden".
Bei der Abstimmung am Samstag votierten 227 von 255 anwesenden Mitgliedern der Gesamtsynode für die Verfassung, 22 dagegen, 6 enthielten sich. Erforderlich waren 178 Ja-Stimmen. Auch das Einführungsgesetz erhielt die erforderlichen Mehrheiten: 227 stimmten dafür, 8 dagegen, 20 enthielten sich.
Für erhebliche Irritationen sorgten die Kirchenparlamentarier allerdings, als sie am Samstagnachmittag den Planungen für die zukünftige Tätigkeit der vier derzeit amtierenden Bischöfe in der Nordkirche zunächst ihre Zustimmung versagten. In einer am späten Abend kurzfristig einberufenen Sitzung kam mit 207 von 233 abgegebenen Stimmten dann doch noch die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine veränderte Beschlussvorlage zusammen.
Wäre sie erneut ohne Mehrheit geblieben, hätte die neugegründete Nordkirche die vier Bischöfe zwar übernommen. "Sie hätten aber quasi ohne Geschäftsbereich amtiert", erläuterte der Pressesprecher der mecklenburgischen Landeskirche, Christian Meyer, dem epd.
Anders als in der ursprünglichen Fassung werden in dem jetzt gebilligten Überleitungsbeschluss die Bischöfe Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald), Kirsten Fehrs (Hamburg), Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Gerhard Ulrich (Schleswig) nicht mehr namentlich genannt. Außerdem ist festgelegt, dass die beiden in Mecklenburg und Pommern tätigen leitenden Geistlichen "längstens" bis zum Ende der Amtsperiode der ersten Kirchenleitung bestellt werden. Diese wird in diesem Jahr von der neuen Landessynode gewählt und amtiert voraussichtlich bis 2019.
Hintergrund für die ursprüngliche Ablehnung der "Bischofs-Überleitung" dürfte der Streit um die Amtszeit des Greifswalder Bischofs Hans-Jürgen Abromeit sein. Zudem hat es auf nordelbischer Seite immer wieder Kritik an der vorgesehenen Struktur der Bischofsämter in der Nordkirche gegeben. Der neue Landesbischof mit Sitz in Schwerin soll im Frühjahr 2013 gewählt werden.
In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz nach Abschluss der Rostocker Synodentagung nahm Abromeit Stellung zu den Diskussionen über seine Amtszeitverlängerung. Im Zusammenhang damit habe er nicht an Rücktritt gedacht. Ein Bischof müsse auch bereit sein, Spannungen auszuhalten.
Die neue Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland umfasst die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie ist künftig eine der mitgliederstärksten und flächenmäßig größten unter den evangelischen Landeskirchen. Deren Zahl verringert sich mit der Fusion auf 20. In Mecklenburg sind 18 Prozent der Bevölkerung evangelisch, in Pommern 19 Prozent, in Hamburg sind es 41 Prozent und in Schleswig-Holstein derzeit rund 60 Prozent.
Sitz des gemeinsamen Kirchenamts wird Kiel. Neben dem Landesbischof mit Sitz in Schwerin wird es in Greifswald, Hamburg und Schleswig Sprengelbischöfe geben. Für eine Übergangszeit bis 2018 ist in Schwerin ein zusätzlicher Sprengelbischof vorgesehen. Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt wird es kein einheitliches Arbeitsrecht geben. Ebenfalls erst 2018 sollen die Bezüge der Kirchenbeamten und Pastoren in Mecklenburg und Pommern an das Westniveau angeglichen werden.
Die Synode endete am Sonntag mit der Beschlussfassung eines Siegelgesetzes für die Nordkirche sowie mit dem Ausblick auf das pfingstliche Gründungsfest in Ratzeburg. Bereits im Mai 2013 wird die Nordkirche Gastgeberin des 34. Deutschen Evangelischen Kirchentages sein, der nach 1953, 1981 und 1995 zum vierten Mal in Hamburg stattfinden soll.
epd ost ah/lnh/jh jh

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