Wie Stahlknecht ankündigte, werde er selbst den Ausschuss am Donnerstag über die Sachlage unterrichten. Bei dem Protestzug der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" führten Passkontrollen unter den Kundgebungsteilnehmern zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, wobei mindestens zwei Personen verletzt wurden. Unter ihnen soll auch der Geschäftsmann und Mitbegründer der Gedenk-Initiative, Mouctar Bah, sein. Er war 2009 mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille der Internationale Liga für Menschenrechte ausgezeichnet worden.
Den Anlass der Kontrollen bildeten Transparente, auf denen die Todesumstände von Jalloh als Mord bezeichnet wurden. Die Teilnehmer beriefen sich dabei auf ein Gerichtsurteil von 2006, wonach der Ausspruch von der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Die Aussage Bahs, von einem Polizisten mit einem Helm verletzt worden zu sein, werde "sehr ernst" genommen, sagte Stahlknecht. Die eingesetzten Beamten seien aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben. Festzustellen bleibe gleichwohl, dass auch erhebliche Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt worden sei, sagte Stahlknecht.
Derweil scheint auch ein Jahr nach Beginn des zweiten Strafprozesses gegen einen Polizisten wegen einer Mitschuld an Jallohs Tod ein Ende nicht in Sicht. Bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg am Montag stellten die Nebenklagevertreter eine Fülle von neuen Beweisanträgen. Der Abschluss des Prozesses war zunächst für den 19. Januar vorgesehen. Wegen der Anträge hat das Gericht nunmehr bis Mitte März weitere vier Termine angesetzt. Vor dem Gebäude demonstrierten rund 30 Mitglieder der Gedenk-Initiative.
In einem Offenen Brief an Innenministerium und Landtagsfraktionen forderten die Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die "schweren Grundrechtsverletzungen" aufzuklären. Zudem müssten die Verantwortlichen bis zum Ergebnis vom Dienst suspendiert und die Opfer entschädigt werden. Auch der Migrationsrat Berlin-Brandenburg verlangte eine Suspendierung der beteiligten Polizisten. Die Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt betonte, der Polizeieinsatz habe dem Dialog zwischen der Stadt, der afrikanischen Gemeinschaft, der Polizei und der Staatsanwaltschaft schwer geschadet.
Jalloh war am 7. Januar 2005 von der Polizei festgenommen worden, weil sich Frauen auf der Straße von ihm belästigt fühlten und er sich gegen herbeigerufene Beamte wehrte. Mittags kam er an einer Liege gefesselt bei einem Brand in einer Gewahrsamszelle ums Leben. Nach Darstellung der Ermittler soll der geduldete Asylbewerber aus Sierra Leone seine Liege mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben.
Der Bundesgerichtshof hatte den erstinstanzlichen Freispruch für Andreas S. durch das Landgericht Dessau-Roßlau aufgehoben und das Verfahren zurück an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Dem damaligen Dienstgruppenleiter des Polizeireviers wird Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassung vorgeworfen. Der Freispruch für einen zweiten Polizisten ist rechtskräftig.
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