Soziales
Brandenburg regelt Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen
Potsdam (epd). Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Wohnstätten der Behindertenhilfe sollen in Brandenburg stärker in die Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebens einbezogen werden. Mit einer jetzt veröffentlichten Mitwirkungsverordnung sei das neue Heimrecht komplett, erklärte Sozialminister Günter Baaske (SPD) am Montag in Potsdam.

Geregelt wird darin unter anderem die Wahl des Bewohnerschaftsrates, früher "Heimbeirat", der in jeder Pflegeeinrichtung vorhanden sein muss. Das Gremium soll die Interessen der Bewohner gegenüber der Einrichtungsleitung vertreten. An allen Entscheidungen zur Alltags- und Freizeitgestaltung, der Einrichtung von Gemeinschaftsräumen oder zur Verpflegung muss der Rat beteiligt werden.

Neu geregelt ist auch die Berufung von ehrenamtlichen Ombudspersonen, die nun von den Kommunen bestimmt werden können. Bisher gab es nur sogenannte Heimfürsprecher, die von der Heimaufsicht bestellt wurden, wenn ein Heimbeirat nicht zustande kam. Die Ombudspersonen seien Bindeglied zwischen der Gemeinde und den Bewohnern der Einrichtungen, sagte Baaske. "Bei kommunalen Entscheidungen sollen sie darauf achten, dass deren Interessen berücksichtigt werden."

Bislang war die Mitwirkung durch Bundesrecht geregelt. Mit dem Inkrafttreten der neuen brandenburgischen Regelung ist die Verordnung des Bundes aber nicht mehr verbindlich. Bereits 2010 waren das Brandenburgische Pflege- und Betreuungsgesetz und die Struktur-Qualitätsverordnung in Kraft getreten. In Brandenburg gibt es 334 Pflegeeinrichtungen mit 24.424 Plätzen und 345 Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 7.722 Plätzen.

epd ost phi co