In der Debatte um Spätabtreibungen haben sich Familienpolitiker von Union, SPD und FDP auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Ärzte sollen demnach verpflichtet werden, Schwangere nach einem auffälligen Befund ausführlich zu beraten und Kontakt zu psychosozialen Beratungsstellen zu vermitteln. Das geht aus dem Entwurf hervor, der dem epd vorliegt. Nach einer kritischen Diagnose und vor der medizinischen Indikation durch den Arzt soll eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen liegen. Bei Verstößen müssen Ärzte mit Ordnungsstrafen rechnen.Das Gesetz betrifft Schwangere nach der 12. Schwangerschaftswoche. Nach der Novelle des Paragrafen 218 von 1995 dürfen Frauen auch nach dieser Zeit abtreiben, wenn ihre körperliche oder seelische Gesundheit gegenwärtig oder zukünftig gefährdet ist.
Die von Union und FDP vorgeschlagene Ausweitung der statistischen Erfassung lehnen SPD-Familienpolitiker weiter ab. Dazu soll es einen gesonderten Antrag geben.
Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese sagte dem epd, mit dem Entwurf solle eine Brücke geschlagen werden. Es gelte, eine Eskalation zwischen Lebensschützern und Frauenrechtlerinnen zu vermeiden: "Der Antrag versucht zu zeigen: Man kann beides sein." Eine große Gruppe in der SPD-Fraktion um SPD-Fraktionsvize Christel Humme lehnt gesetzliche Änderungen ab, weil Frauen in einer schwierigen Situation dadurch zusätzlich unter Druck gesetzt würden.