Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für eine gesetzlich geregelte Beratungspflicht und eine dreitägige Bedenkzeit vor einer Spätabtreibung ausgesprochen. Eine Woche vor der ersten Bundestagsdebatte zu dem Thema erklärte der Bevollmächtigte der EKD in Berlin, Prälat Stephan Reimers, am Freitag, im Falle eines auffälligen Befundes "muss eine begleitende psychosoziale Beratung gesetzlich verankert werden".Diese Beratung dürfe nicht allein dem Arzt oder der Ärztin überlassen werden, sondern müsse durch eine unabhängige Beratungsstelle erfolgen. Der Arzt solle verpflichtet werden, die Schwangere an eine solche Stelle zu vermitteln, erklärte Reimers. Die Beratung solle auch darauf abzielen, die Frau und ihren Partner über Hilfen zu informieren, die es ihnen ermöglichen könnten, sich für das Leben mit einem behinderten Kind zu entscheiden und eine späte Abtreibung zu vermeiden.
Reimers betonte auch das Recht der Schwangeren auf Nichtwissen. Sie sollten bereits vor einer Untersuchung des Ungeborenen im Mutterleib darüber informiert werden, dass sie diese Untersuchung ablehnen können. Diese Beratung solle ein Angebot sein, das die Frauen freiwillig in Anspruch nehmen können. Die Beratung nach einem auffälligen Befund - der Feststellung, dass das Ungeborene behindert oder schwer krank auf die Welt kommen würde - müsse aber verpflichtend sein, so Reimers.
Die Position der evangelischen Kirche deckt sich weitgehend mit einem der Gruppenanträge aus der SPD-Fraktion, der von der Familienpolitikerin Kerstin Griese (SPD) eingebracht worden ist. Er wird auch von der grünen Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt sowie prominenten SPD-Abgeordneten unterstützt, die den Kirchen verbunden sind. Die Mehrheit der SPD-Fraktion spricht sich allerdings gegen gesetzliche Änderungen aus und will die Beratung in den Mutterschaftsrichtlinien verankern.
Der Bundestag will am kommenden Donnerstag über die bisher vorliegenden Anträge zu Spätabtreibungen debattieren. Aus der Union liegt ein Antrag vor, der eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht durch Ärzte und eine Bedenkzeit vorsieht sowie eine genauere statistische Erfassung der späten Abtreibungen. Er wird auch von der früheren SPD-Familienministerin Renate Schmidt unterstützt. Die FDP will ebenfalls die Ärzte zur Beratung verpflichten, lehnt aber Ordnungsgelder als Sanktion ab. Die Grünen sprechen sich bisher mehrheitlich gegen gesetzliche Änderungen aus.
Viele Abgeordnete haben sich noch nicht entschieden, welchen Antrag sie unterstützen wollen. Wie bei anderen ethischen Themen auch, ist der Fraktionszwang aufgehoben. Spätabtreibungen im engen Sinn sind Abtreibungen nach der 20. Woche, wo das Kind unter Umständen schon überlebensfähig ist. Die nun geplante Neuregelung der Beratung bezieht sich aber auf alle Abtreibungen nach der Drei-Monats-Frist, sofern sie nicht Folge einer Vergewaltigung sind. Dies sind laut Statistischem Bundesamt rund 3.000 Abtreibungen im Jahr, die Zahl der Abtreibungen nach der 20. Woche liegt bei rund 600.
epd bm fu