In Spanien dürfen bei der künstlichen Befruchtung künftig gesunde Embryonen ausgewählt und später zu Therapiezwecken eingesetzt werden. Das spanische Parlament erlaubte dies Rundfunkberichten zufolge am Donnerstag mit einem neuen Gesetz. Damit können im Reagenzglas befruchtete Eizellen später zur Therapie eines bei der gleichen Befruchtung gezeugten und später schwer erkrankten Kindes eingesetzt werden.
Die bei der Befruchtung tiefgefrorenen Eizellen können in diesem Falle als Zellspender dienen. Zudem wurde eine seit 2003 geltende Beschränkung aufgehoben, nach der bei jedem Versuch nur drei Eizellen im Reagenzglas ("in Vitro") befruchtet werden durften.
Bei der Abstimmung stimmte lediglich die konservative Volkspartei gegen das neue Gesetz. Die katholische Bischofskonferenz erklärte, die Parlamentarier hätten nun eine Lizenz zum Klonen erteilt und den Schutz des Lebens vernachlässigt. (02139/16.2.2006)