Der hessische Landtag hat am Mittwoch eine Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Das Rauchen in sogenannten "Eckkneipen" mit nur einem Raum solle wieder gestattet werden, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von CDU und FDP. Damit könne die vom Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr bemängelte Ungleichbehandlung gegenüber Gaststätten, die einen getrennten Raucherraum einrichten könnten, aufgehoben werden.Rentsch sprach darüber hinaus vom "Kulturgut Eckkneipe", das erhalten werden solle. Raucher seien so etwas wie der "Bestandsschutz für diese Kneipen". Ralf-Norbert Bartelt (CDU) äußerte die Befürchtung, dass das Rauchverbot in Eckkneipen zu erhöhter Arbeitslosigkeit führen werde und plädierte daher für eine Ausnahme für diese Kleingaststätten. Auch Nebenräume, Festzelte und geschlossene Gesellschaften würden vom strikten Rauchverbot ausgenommen. Für Minderjährige sei jedoch ein Zutrittsverbot in Raucherkneipen geplant.
Die Oppositionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken lehnten den Gesetzentwurf ab. Der Schutz der Beschäftigten vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs werde nicht beachtet, bemängelte Thomas Spies (SPD). Cordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) sah die positiven Auswirkungen des Rauchverbots gefährdet. Es dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, dass inzwischen weniger Jugendliche rauchten als vor dem Rauchverbot. Zu begrüßen sei, dass Ausnahmen für die Menschen vorgesehen würden, die ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen könnten, etwa im Justiz- und Maßregelvollzug.
Doch sei nicht einzusehen, dass künftig in Spielcasinos das Rauchen erlaubt sein dürfe, kritisierte Schulz-Asche: "Dies ist Lobbypolitik auf Kosten der Gäste und Mitarbeiter." Hermann Schaus (Die Linke) sah in der geplanten Neuregelung einen "Freibrief für die weitere Aufweichung des Rauchverbots" und kritisierte ebenfalls, dass der Gesundheitsschutz für Beschäftigte nicht beachtet werde.
Der hessische Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) begrüßte das Gesetz, weil ein "absolutes Nein" zum Rauchen dazu führen würde, dass die Menschen das Rauchverbot weniger akzeptierten. Ihn habe erstaunt, auf wie breite Zustimmung der Nichtraucherschutz inzwischen stoße. Der Minister verwies auch auf wissenschaftliche Studien, die belegten, dass weltweit die Zahl der Herzinfarkte dort um 25 bis 30 Prozent zurückgegangen sei, wo gesetzlicher Nichtraucherschutz greife. Er wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf noch angepasst werden könne, etwa, damit die Ordnungsbehörden das Rauchverbot leichter überwachen könnten.
Die Landesärztekammer kritisierte in einer Reaktion scharf die geplante Gesetzänderung. "Die neue gesetzliche Regelung bedeutet eine Aufweichung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung", sagte der Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Zugleich unterhöhlten die vorgesehenen Änderungen das Ziel, Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens zu bewahren.
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