Inland
WDR verliert erneut im Kündigungsstreit mit Martens
Landesarbeitsgericht weist Berufung zurück und lässt Revision nicht zu
Köln (epd). Der WDR muss seinen Redakteur Klaus Martens weiterbeschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte am 14. Dezember die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die im Mai 2010 ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen, wie Gerichtssprecher Ludger Backhaus dem epd sagte. Allerdings kann der WDR noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Der Sender teilte mit, er wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (AZ: 3 Sa 347/11)

 

Der WDR hatte die Kündigung damit begründet, dass Martens in dem ARD-Film "Heilung unerwünscht" gegen Programmgrundsätze verstoßen und gegenüber dem Sender falsche Angaben gemacht habe (epd 38/10). Der Film, der am 19. Oktober 2009 im Ersten Programm ausgestrahlt wurde, befasste sich mit einer Hautcreme, die bei Beschwerden wie Neurodermitis und Schuppenflechte angeblich ohne schwere Nebenwirkungen helfen soll.

 

Neben inhaltlicher Kritik am Film wurden laut WDR auch Zweifel an der Unabhängigkeit des Autors laut, weil Martens kurz nach der Ausstrahlung ein gleichnamiges Buch zum selben Thema veröffentlicht hatte. Die These des Autors war, dass Pharmaunternehmen die Einführung des Mittels verhinderten. Martens, der seit 1989 Redakteur des WDR ist, trat am 21. Oktober 2009 auch in der ARD-Talkshow "Hart aber fair" auf. Nach der Ausstrahlung wurde bekannt, dass die Markteinführung der Creme für November 2009 geplant war. Kritiker monierten damals, dass mit Hilfe der ARD ein noch nicht ausreichend erforschtes Medikament vermarktet werde.

 

Das Arbeitsgericht Köln erklärte die Kündigung im Januar 2011 für unwirksam (epd 4/11). Der Sender könne sich nicht darauf berufen, dass Martens in seinen Film keine kritischen Stimmen zu der Salbe aufgenommen habe, urteilten die Richter. Unstreitig seien kritische Äußerungen im Rohmaterial enthalten gewesen. Wenn diese mit Rücksicht auf die Länge der Sendung dem Schnitt zum Opfer gefallen seien, stelle dies keinen Kündigungsgrund dar. Außerdem habe ein Vorgesetzter den Film abgenommen.

 

Der Vorwurf des WDR, Martens habe sein Buch zum Thema auf den Sendetermin abgestimmt, rechtfertige ebenfalls keine Kündigung, führte das Kölner Arbeitsgericht damals aus. Der Sender habe dem Redakteur das Buchprojekt ausdrücklich genehmigt. Das Gericht verwies zudem darauf, dass der Vorwurf der Schleichwerbung von der Innenrevision des Senders nicht bestätigt worden sei.

 

Das Landesarbeitsgericht unterbreitete im Berufungsverfahren im Oktober 2011 einen Vergleichsvorschlag. Demnach sollte das Arbeitsverhältnis fortgesetzt und Martens "in einer anderen Redaktion oder einem anderen Aufgabenbereich" weiterbeschäftigt werden. Auf diesen Vergleich konnten sich die Streitparteien jedoch nicht verständigen.

 

WDR-Sprecherin Gudrun Hindersin sagte dem epd, das Landesarbeitsgericht Köln habe am 14. Dezember betont, dass ein "kündigungsrelevantes Fehlverhalten von Klaus Martens" vorgelegen habe. Die Richter hätten aber "im Rahmen der Gesamtabwägung seinem Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes den Vorzug gegeben". Demnach werde die zweitinstanzliche Urteilsbegründung anders ausfallen, sagte Hindersin. Aus epd medien Nr. 50 vom 16.12.2011 > zum Archiv von epd medien (Gastzugang)

rid