Anlässlich der Oscar-Verleihung hatte "Galileo" zudem die "50 spektakulärsten" Bilder aus berühmten Filmen gezeigt, darunter auch Ausschnitte aus dem Horrorfilm "Der Exorzist". In beiden Fällen entschied die KJM, dass Zuschauer unter zwölf Jahren durch die Szenen beeinträchtigt werden könnten.
Ebenfalls als entwicklungsbeeinträchtigend sah die Kommission die Folge "Der Wurm" der Mystery-Serie "Primeval – Die Rückkehr der Urzeitmonster" im Tagesprogramm von Pro Sieben an. Nach Ansicht der KJM gehe unter anderem der Angriff eines Urzeitmonsters auf zwei spielende Kinder mit seinem ängstigenden Wirkungspotenzial über das hinaus, was Kindern unter 12 Jahren zugemutet werden könne. Mit der Programmierung eines an Horror- oder Splatterfilme erinnernden Werbespots für eine Achterbahn hätten RTL II, Sat.1, ProSieben und Kabel 1 gegen den Jugendmedienschutz verstoßen, da die düstere Ästhetik und das schnelle Schnitttempo eine beeinträchtigende Wirkung auf Kinder unter 12 Jahren habe.
Des Weiteren beanstandete die Kommission die Wrestling-Sendung "TNA Impact", die Sky laut KJM in seinem Tagesprogramm ohne Vorsperre ausstrahlte. Die typischen Gewaltszenen hätten qualitativ das Maß überstiegen, das Zuschauern unter 16 Jahren zuzumuten sei. Dazu trage auch der martialische Charakter und das Präsentieren von Gewaltanwendung als adäquates Mittel zur Konfliktlösung bei.
Der Sender Tele 5 hat gegen die Zeitgrenzen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) verstoßen, da er den Film "Wächter des Hades" bereits um 20.15 Uhr ausstrahlte. Der Film ist von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ab 16 Jahren freigegeben und somit erst ab 22 Uhr zur Sendung freigegeben.
Die KJM beanstandete darüber hinaus auch Angebote im Internet. Vier Verstöße betrafen Angebote, die einfache Pornografie beinhalten. Diese darf in Telemedien nur innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden. Weitere sechs Angebote hätten aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dargestellt, indem sie erotische Bilder, explizite Schilderungen sexueller Vorgänge und bizarre Sexualpraktiken gezeigt hätten.
In sechs Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Anhörung des Anbieters entfernt worden seien. In 24 Fällen beantragte die Kommission die Indizierung eines Telemedienangebots bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Aus epd medien Nr. 4 vom 27.01.2012 > zum Archiv von epd medien (Gastzugang)
