Inland
Das Vierte sendet SKL-Show trotz Verbot
LfM prüft erneuten Verstoß - ZAK droht mit Sanktionen
Frankfurt a.M. (epd). Trotz eines Verbots durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat der Sender Das Vierte die Glücksspielsendung "Show zum 'Tag des Glücks'" am 11. November ausgestrahlt. Deshalb werde die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) die Ausstahlung auf eine Beanstandung hin prüfen, sagte LfM-Sprecher Peter Widlok am 14. November dem epd.

 

Das Vierte klagt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen eine frühere Beanstandung der ZAK vor. Auch gegen die Beanstandung durch die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat Das Vierte Beschwerde eingelegt. "Das Vierte ist und bleibt der Überzeugung, dass die Show ausgestrahlt werden darf", hatte Katrin Pösl, Sprecherin des Senders, bereits vor der Ausstrahlung gesagt.

 

Zwangsgeld möglich

 

Die ZAK hatte daraufhin dem Sender mit verschärften Sanktionen gedroht. "Da die Einsichtsfähigkeit eines Programmanbieters auch Auswirkungen auf die Sanktionsformen haben kann, können die zuständige Landesmedienanstalt und die ZAK auch weitere aufsichtliche Maßnahmen in Erwägung ziehen", erklärte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs. Möglich sei beispielsweise die Androhung eines Zwangsgeldes. Trotzdem strahlte Das Vierte die Sendung aus.

 

Die ZAK hatte die am 25. April erfolgte Ausstrahlung der "Show zum 'Tag des Glücks'" beanstandet. Das Vierte habe damit gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen, erklärte die ZAK am 14. September. Die ZAK hatte eine Wiederholung und die Ausstrahlung weiterer Ausgaben der Glücksspiel-Show der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) untersagt (epd 37/11).

 

Das Vierte beruft sich auf den EuGH

 

An der Show kann jeder teilnehmen, der ein SKL-Los besitzt. Der Gewinner wurde durch seine Losnummer und einen Glückscode bestimmt, den Prominente in Spielen ermittelten. Der Moderator der vormals ausgestrahlten Sendung war Matthias Opdenhövel. Die Sendung am 11. November wurde von Steven Gätjen moderiert. Die Show mit prominenten Wettpaten sei eine Bereicherung des Programms, erklärte Das Vierte. Die Regionalsender center.tv Köln und center.tv Aachen, die im April ebenfalls eine Folge von "Tag des Glücks" ausstrahlten, hatten die Beanstandung der LfM akzeptiert.

Das Vierte beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte im September 2010 entschieden, dass das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele in der bisherigen Form nicht in Einklang mit dem Europäischen Recht steht (epd 71/10). Für die ZAK hat der Gerichtshof jedoch nicht über für die beanstandete Sendung relevante Sachverhalte entschieden. Auf das Werbeverbot im Glücksspiel-Staatsvertrag hätten diese Entscheidungen keine direkte Auswirkung.Der Glücksspiel-Staatsvertrag war 2006 nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts novelliert worden und in neuer Form am 1. Januar 2008 in Kraft getreten (epd 99/06). Er verbietet Glücksspiele im Fernsehen. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte RTL im Jahr 2008 mitgeteilt, dass die Vorgängersendung der "Show zum 'Tag des Glücks'", die von Günther Jauch moderierte "5-Millionen SKL-Show", womöglich gegen den Staatsvertrag verstoße (epd 83/08). RTL verzichtete darauf, das Format zu senden, und zeigte stattdessen Ausschnitte in seinen Magazinen. Die komplette Sendung war nur im Internet zu sehen. Auch die "Show zum 'Tag des Glücks'" ist auf der Internetseite der SKL in voller Länge zu sehen. Aus epd medien Nr. 46 vom 18.11.2011 > zum Archiv von epd medien (Gastzugang)

hse