Inland
ARD-Intendanten wollen Gespräche mit Verlegern fortsetzen
ARD: Berichterstattung über gemeinsame Erklärung nicht auf dem neuesten Stand
Erfurt/Frankfurt a.M. (epd). Die ARD-Intendanten wollen die Gespräche mit den Verlegern über die Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet fortsetzen. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sagte nach der Konferenz der ARD-Intendanten am 7. Februar in Erfurt, die öffentlich-rechtlichen Sender befänden sich im digitalen Zeitalter in einer "Verantwortungsgemeinschaft" mit den Verlagen. Gemeinsam müsse man dafür sorgen, dass es eine vielfältige Presselandschaft gebe. Die Intendanten seien sich in der Zielsetzung einig, zu "einzelnen Punkten" der öffentlich-rechtlichen Internetangebote gebe es noch Klärungsbedarf.

Eine Vereinbarung mit den Verlegern solle "zeitnah" gefunden werden, sagte Piel. Zu Einzelheiten äußerte sie sich mit Verweis auf die vereinbarte Vertraulichkeit nicht. Die Verlage werfen den Sendern vor, im Internet presseähnliche Angebote zu veröffentlichen und so in direkter Konkurrenz zu den Tageszeitungsangeboten zu stehen. Im Juni 2011 hatten acht Verlage beim Landgericht Köln eine Klage gegen die "Tagesschau"-App der ARD eingereicht. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Köln hatte den Antrag im Oktober als zu unbestimmt abgelehnt, die beiden streitenden Parteien jedoch zugleich aufgefordert, doch mal "miteinander zu reden". Ein neuer Termin war zunächst für den 22. März festgesetzt worden, angesichts der laufenden Gespräche wurde der Termin jedoch auf den 14. Juni verschoben. Der vorsitzende Richter hatte die Verleger im Oktober aufgefordert, einen neuen Antrag einzureichen (epd 42/11).

Ein Entwurf einer gemeinsamen Erklärung von ARD, ZDF und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der dem epd vorliegt, sei veraltet und entspreche "nicht dem aktuellen Stand", sagte der Sprecher des Verbands, Hans-Joachim Fuhrmann, am 30. Januar dem epd. Die Verleger wollten "den Kompromiss".

"Unterscheidbare Gestaltung"

In dem Entwurf hieß es unter anderem, die Sender würden "bei der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten setzen". Dies bedeute, Texte stünden in der Regel mit Video- und Audioinhalten in inhaltlichem Zusammenhang. Eigenständige redaktionelle Berichterstattung nur in Textform solle bei ARD und ZDF die Ausnahme sein. Umgekehrt seien "für die Angebote der Verleger Text und Foto vorrangig", heißt es in dem Papier, "eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung ist in den Angeboten der Verleger die Ausnahme".

ARD-Sprecher Stefan Wirtz sagte dem epd ebenfalls, es handele sich um einen veralteten Entwurf. Angepeilt war ursprünglich eine Einigung bis Ende Februar. Wirtz sagte, beim nächsten Treffen mit den Verlegern am 20. Februar werde es noch um die Klärung von Details gehen. Grundsätzlich gehe es nicht nur um die "Tagesschau"-App, sondern um "eine unterscheidbare Gestaltung der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Angebote der Verleger im Internet". Deshalb sei auch das ZDF an den Gesprächen beteiligt.

Sorge vor negativen Auswirkungen

In der ARD gibt es große Kritik an dem bislang bekanntgewordenen veralteten Entwurf. Die Redaktionskonferenz Online äußerte in einem Schreiben an den innerhalb der ARD für Online federführenden SWR-Intendant Peter Boudgoust ihre Besorgnis, dass eine Bindung entsprechend dem vorliegenden Entwurf für den Bestand und die Entwicklung der ARD-Telemedien negative Auswirkungen haben könne. Der Entwurf stehe im Widerspruch zu den 2010 genehmigten Telemedienkonzepten, schreiben die Online-Redakteure. Sie weisen darauf hin, dass der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine "fernseh- und hörfunkähnlichen Angebote" im Internet kenne. In der Begründung zu § 11 sei vielmehr von "nichtsendungsbezogenen Telemedienangeboten" die Rede, die ihren Schwerpunkt "in einer hörfunk- oder fernsehähnlichen Gestaltung haben".

Die aktuelle journalistische Arbeit für die Telemedien der ARD könne nicht auf eine eigenständige redaktionelle Berichterstattung in Textform verzichten, heißt es in dem Brief. Sollte die ARD redaktionelle Berichterstattung in Textform und von Text-Bild-Kombinationen im Internet als Domäne der Presse anerkennen, geben die Redakteure zu bedenken, so könne dies dazu führen, dass bei künftigen Weiterentwicklungen des Rundfunkstaatsvertrags diese Einschränkungen einfließen. Der Entwurf versammle eine Reihe von Begriffen und Formulierungen, die die ARD im Drei-Stufen-Test-Verfahren als unzulässige Auslegung des Rundfunkstaatsvertrags durch den BDZV und einzelne Verleger zurückgewiesen habe.

In seinem Beschluss zum Telemedienangebot "tagesschau.de" hatte der NDR-Rundfunkrat argumentiert, dass der Referenzmaßstab "für Inhalt und Gestaltung von öffentlich-rechtlichen Telemedien nicht die Online-Auftritte von Pressehäusern, sondern die (gemeinsamen) Charakteristika von gedruckten Zeitungen und Zeitschriften im Ganzen seien".
Auch die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Redakteursausschüsse (AGRA) appellierte an die Intendanten, sich eindeutig zu "tagesschau.de" in seiner jetzigen Form zu bekennen und jeden Vorstoß zurückzuweisen, der die Angebote von ARD und ZDF im Internet beschränken würde. Ihrer Ansicht nach sei es dringend geboten, den umstrittenen Begriff des "presseähnlichen Angebots", das den öffentlich-rechtlichen Sendern im Rundfunkstaatsvertrag untersagt wird, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. ARD und ZDF dürften nicht zulassen, dass ihnen "das höchstrichterlich zugebilligte Recht auf Entwicklung durch die Hintertür wieder genommen wird".

"Beschneidung des Programmauftrags"

Der Begriff der Presseähnlichkeit sei "irreführend", schreibt die AGRA, "weil hier ein neues Medium in die Kategorien eines alten einsortiert werden soll". Tatsächlich seien die Inhalte, die ARD und ZDF produzieren, "längst multimedialer Natur". Auch die Produktionsweise sei in vielen Anstalten längst crossmedial organisiert.

Die Onlineangebote von ARD und ZDF seien ebenso wie die Apps für mobile Geräte ein "Fortschritt für die Meinungsbildung", schreibt die AGRA. Eine Beschneidung dieser Angebote wäre "auch eine Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags insgesamt". Müssten ARD und ZDF immer warten, bis Audio- oder Video-Inhalte zu bestimmten Ereignissen angeboten werden, würden die Online-Angebote den Erwartungen der Nutzer an Aktualität nicht mehr gerecht.

ARD-Sprecher Wirtz sagte dem epd, bei den Gesprächen gehe es "um den Versuch einer Konkretisierung innerhalb des durch Rundfunkstaatsvertrag und Telemedienkonzepte abgesteckten Rahmens". Rechtspositionen würden durch eine gemeinsame Erklärung nicht aufgegeben. Aus epd medien Nr. 6 vom 10.02.2012 > zum Archiv von epd medien (Gastzugang)

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